Mittlerweile haben viele Betriebe Erfahrungen mit der Stoffstrombilanz gesammelt. Die Berechnung der Nährstoffabfuhr durch die Zuckerrübe ist auf den ersten Blick schnell gemacht.
Der Landwirtschaftliche Informationsdienst Zuckerrübe (LIZ) fasst zusammen: „Der veranschlagte Stickstoffgehalt liegt bei 1,8 kg N/t Rüben, der veranschlagte P2O5-Gehalt bei 1 kg P2O5/t Rüben (gemäß Anlage 1 StoffBilV).“ Die Tonnage ist detailliert erfasst und kann im Rübenportal eingesehen werden.
Rübenkopf mit einberechnen
Die LIZ-Berater weisen aber auch eine wichtige Besonderheit hin:
„Bei der Berechnung der Tonnage ist darauf zu achten, dass sowohl die „reinen Rüben“ als auch der Kopfabzug für die Berechnung der Nährstoffabfuhr herangezogen werden sollten. Dies liegt darin begründet, dass der Rübenkopf Teil der Frischmasse ist, damit auch gedüngt wurde und Nährstoffe enthält.“
Ein Rechenbeispiel
Was bedeutet das konkret? LIZ gibt ein Beispiel:
Ein Betrieb hat in 2019 750 t „reine Rüben“ geliefert. Der durchschnittliche Abzug beträgt 8,9 %. Entsprechend wurden 750 t / (1-0,089) = 823,3 t Schmutzrüben geliefert.
Der Kopfanteil beträgt 2,9 %. Damit wurden insgesamt 823,3 t *0,029 = 23,87 t Rübenkopf geliefert. Diese werden zu den „Reinen Rüben“ addiert.
Rechenformel für die Stoffstrombilanz
Die Formel lautet also:
Schmutzrüben (t) * Kopfabzug in %/100 + Reine Rüben (t) = Veranschlagtes Gewicht für Stoffstrombilanz (t)
Entsprechend beträgt im Beispiel die korrekte Tonnage für die Berechnungen der Nährstoffabfuhr in der Stoffstrombilanz 773,87 t. Gegenüber den „reinen Rüben“ ist die Abfuhr also um ca. 43 kg N und ca. 24 kg P2O5 erhöht.
Im Nährstoffvergleich und für die Ermittlung des Durchschnittsertrages für die Düngebedarfsermittlung wird der Rübenkopf analog berücksichtigt. Für Rückfragen stehen die LIZ-Berater unter liz@liz-online.de oder telefonisch unter 0221/4980-640 zur Verfügung.
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