Im Sommer 2019 wurde bereits EU-weit die Zulassung des Wirkstoffs widerrufen, jetzt stehen auch die Fristen für die deutschen Mittelzulassungen fest: Desmedipham (DMP)-haltige Herbizide dürfen nur noch bis 1. Juli 2020 angewendet werden.
Diese Mittel sind betroffen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat jetzt die genauen Termine bekanntgegeben. Sie gelten für diese Mittel:
- Betasana Trio SC
- InnoProtect Beta Team
- Betanal MaxxPro
- Belvedere Extra
- Betanal Expert
- Beetup Compact SC
Für alle Produkte haben die Zulassungsinhaber den Antrag auf Widerruf gestellt. Was das bedeutet, haben wir hier erklärt. Es gilt eine gesetzliche Abverkaufsfrist bis 1. Juli 2020, die Aufbrauchfrist endet am gleichen Tag.
Das BVL weist darauf hin, dass nach Ende der Aufbrauchfrist eventuelle Reste entsorgungspflichtig sind. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
Wichtiger blattaktiver Wirkstoff fällt weg
In Zuckerrüben waren DMP-Herbizide bislang ein entscheidendes Rückgrat unter den blattaktiven Wirkstoffen, beispielsweise gegen Windenknöterich. Aus Sicht vieler Rübenanbauer und Berater wird der Wirkstoff nur sehr schwer ersetzbar sein.
Einer Studie des Meinungsforschungsinstituts Kleffmann zufolge kamen Rübenherbizide mit dem Wirkstoff Desmedipham in 2019 auf ca. 1,1 Mio. ha zum Einsatz. Diese Fläche in SDV (super developed area) errechnet sich nach Nettofläche x Anzahl Behandlungen x Anzahl der Produkte im Tank.
Die SDV als Indiz für den Marktanteil teilen sich wie folgt auf diese DMP-Produkte auf:
- 69 % Betanal MaxxPro
- 13 % Betanal Expert
- 10 % Betasana Trio SC
- 7 % Belvedere Extra
- 1 % InnoProtect Beta Team
Phenmedipham wird wohl bleiben
Das ebenfalls umstrittene Phenmedipham (PMP) befindet sich derzeit im EU-Wiederzulassungsverfahren. Finnland ist hier stellvertretendes Berichterstatterland.
Experten gehen davon aus, dass der Wirkstoff vorerst erhalten bleiben wird, allerdings mit verschärften Auflagen.
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