Ende September 2017 läuft die Zuckermarktordnung aus. Der Verband Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V. (VSZ) hat bereits mit der Südzucker AG erste Vereinbarungen für den Rübenanbau ab 2017 getroffen.
1. Basis- und Mehrmenge
Die Kontraktmenge des Zuckerrüben-Liefervertrags besteht ab dem Anbaujahr 2017 aus einer Basis- und einer Mehrmenge. Sie wird jährlich auf die Zuckerbedarfsmenge der Südzucker AG ausgerichtet.
2. Basismenge mit Garantiepreis
Grundsätzlich entspricht die Basismenge jedes Rübenanbauers 100 Prozent seiner aktiven Zuckerrüben-Lieferrechte (inklusive Lieferrecht E). Sie ist mit einem garantierten Mindestpreis ausgestattet.
3. Zuckerbedarfsmenge
Zur Erreichung der Zuckerbedarfsmenge wird die Basismenge mit einem Faktor 1,25 multipliziert. Bei einer verringerten Zuckerbedarfsmenge reduziert sich die benötigte Kontraktmenge entsprechend, wobei das Verhältnis zwischen Basis-und Mehrmenge immer 80:20 bleibt.
4. Frachtkosten: Soviel trägt Erzeuger
Die Frachtkosten für Zuckerrüben werden zu 25 Prozent vom Rübenanbauer individuell getragen. Sie werden stets zur nächstgelegenen Fabrik berechnet.
5. Rübenmarkvergütung
Die Rübenmarkvergütung ergibt sich aus den Verkaufserlösen der Schnitzel abzüglich der Verarbeitungs- und Vermarktungskosten wie bisher bei den Nicht-Quotenrüben. Eine prozentuale Ableitung kommt nicht mehr zur Anwendung.
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