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Blattlausbekämpfung

Zuckerrüben: Notfallzulassung für zwei Insektizide erteilt

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am Donnerstag, 17.03.2022 - 15:30 (Jetzt kommentieren)

In der Zuckerrübenanbausaison stehen nun Mittel gegen Blattläuse bereit. Das BVL erteilte Notfallzulassungen für zwei neonicotinoidhaltige Insektizide.

Auch in der Zuckerrübensaison 2022 stehen nun insektizide Mittel gegen Blattläuse bereit. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat kurzfristig eine Notfallzulassung für zwei Insektizide im Zuckerrübenanbau erteilt.

Sie bezieht sich auf die beiden Mittel Carnadine und Mospilan SG und Carnadine, die beide auf dem Wirkstoff Acetamiprid basieren.

Notfallzulassung gegen Blattläuse für 120 Tage

Die Notfallzulassung ausschließlich auf den Einsatz gegen Blattläuse als Virusvektoren im Rübenanbau beschränkt. Beide Mittel sind für 120 Tage zugelassen. Carnadine lässt sich vom 1. April bis zum 29. Juli 2022 einsetzen. Mospilan SG vom 30. März bis zum 27. Juli 2022.

Das BVL hatte bereits 2019 und 2020 Notfallzulassungen für die beiden Mittel erteilt.  Der Wirkstoff Acetamiprid aus der Gruppe der Neonicotinoide ist auf EU-Ebene bis 2033 zugelassen. Der Wirkstoff wirkt im Gegensatz zu den resistenzgefährdeten Pyrethroiden systemisch.

Weniger bienengefährliches Neonicotinoid

Der Wirkstoff gilt nach Angaben des BVL als 2.000fach weniger bienengefährlich andere Mittel aus dieser Wirkstoffgruppe. Mospilan ist als ‚nicht bienengefährlich‘ (B4) eingestuft, Carnadine ist als ‚bienengefährlich, außer bei Anwendung nach Ende des Bienenflugs bis 23 Uhr‘ (B2).

Nach Angaben des BVL wird Acetaprimid so schnell im Boden abgebaut, sodass der systemische Wirkstoff nicht in relevanten Mengen von der Nachfolgekultur aufgenommen wird.

Der Hersteller von Carnadine, Nufarm, gab bekannt, dass er eine reguläre Zulassung ab 2023 erwarte.

Mit Material von BVL, Nufarm

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