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Zwischenfrüchte präsentieren sich sehr unterschiedlich
Glyphosat auf Mulchflächen
- das Pflanzenwachstum sollte eingesetzt haben (Aufnahme des Wirkstoffs)
- die Tagestemperaturen sollten mindestens 5°C betragen und die Nachttemperaturen dürfen nicht unter -2° C liegen
- die Blätter der Unkräuter müssen trocken sei, Behandlung an hellen, sonnenreichen Tagen beschleunigt die Wirkung
- ausreichende Aufwandmengen (je nach Bewuchs)
- möglichst wenig Wasser je Hektar (120 160 l/ha)
- bei hohem pH-Wert (hartes Wasser) Zugabe eines ansäuernden Additivs oder von 5-10 kg/ha SSA
- Von einer gleichzeitigen Mischung und Ausbringung mit AHL ist abzuraten. Die Wirkungsgrade werden hierdurch sehr negativ beeinträchtigt.
- Abstandsauflagen zu Gewässern und Saumbiotopen beachten
- Richtlinien von Förderprogrammen (AUM, Wasserschutz, usw.) beachten.
Sollen die Zwischenfruchtflächen durch AUM AL 21/AL22 (früher NAU A7) gefördert werden, muss vor dem Einsatz vor Glyphosat Folgendes beachtet werden (Stand 06.03.2015): - Verbot der Anwendung zur Bekämpfung nicht abgestorbener Zwischenfrucht
- Beseitigung der Zwischenfrucht/Untersaat nur mechanisch möglich
Bekämpfung von Ackerstiefmütterchen, Ehrenpreis & Co.
- Bei einer Verunkrautung mit Ackerstiefmütterchen, Ehrenpreis, Klettenlabkraut und Ausfallraps sollten etwa 1800 g/ha Wirkstoff Glyphosat (z.B. 5 l/ha Taifun forte, o.ä.) ausgebracht werden.
- Bei einer allgemeinen Verunkrautung / Verungrasung mit z.B. Weißem Gänsefuß oder Ausfallgetreide sollten mindestens 1200 g/ha Wirkstoff Glyphosat (z.B. 3,5 l/ha Taifun forte) eingesetzt werden.
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