Winterbeweidung durch Schafe war früher weit verbreitet. Heute gibt es nur noch wenige Ackerbauern, die damit Erfahrungen haben. Viele Betriebe stehen der Sache eher skeptisch gegenüber. „Insofern reagieren viele zurückhaltend auf Anfragen von Schafhaltern, wenn die Ackerflächen als Winterweide nutzen möchten.“, sagt Ann-Kristin Saurma-Jeltsch vom Netzwerk „Schäfer schützen“ in Brandenburg.
Ressourcen- und klimarelevant: Darum wurde die Studie durchgeführt
Das Netzwerk hat die Folgen der Beweidung von Winterzwischenfrüchten mit der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE) untersucht. Das Projekt wird vom dortigen Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz gefördert, um den Beruf des Schäfers attraktiv zu machen.
Schafhaltende Betriebe, Beratung und Forschung wollen dazu „ressourcen- und klimarelevante Innovationen“ entwickeln. Die Studie in den drei Wintern 2018 bis 2021 hat geprüft, wie sich das Beweiden der Zwischenfrüchte auf die Stickstoffverfügbarkeit im Boden auswirkt.
Mineralstickstoffgehalt mit und ohne Schafe: So wurden die Versuche angelegt
Die Praxisstudie hat an drei Standorten in Brandenburg über drei Jahre wiederholt den Mineralstickstoffgehalt von Winterzwischenfruchtflächen mit und ohne Schafbeweidung ermittelt. Zusätzlich wurde die Vegetation beurteilt, etwa
- Gesamtstickstoffgehalt,
- Wachstumshöhe und
- Kulturbedeckungsgrad
sowohl der Zwischen- als auch der Folgefrucht im Winter und Frühjahr.
Effekte auf beweideten und unbeweideten Flächen: Das sind die Ergebnisse
Ein zentrales Ergebnis der Studie lautet: Das Beweiden der Winterzwischenfrüchte durch Schafe hatte keine nachteiligen Effekte auf
- Stickstoffverfügbarkeit und
- Folgefrucht.
Trotz unterschiedlicher Witterung und Standorte gab es keine statistisch nachweisbaren Unterschiede zwischen den beweideten und unbeweideten Flächen,
- weder bei den Bodenanalysen
- noch bei den Pflanzenuntersuchungen.
Das zeigt, dass sich eine Beweidung von Winterzwischenfrüchten nicht nachteilig auf den Ackerbau auswirkt. Weitere Informationen zum Versuch finden Sie hier.
Das Recht zur allgemeinen Weide: Was bis in der heutigen Zeit gilt
Flächenstarke Eigentümer von Schafweiden sind neben Bund und Land vor allem Gemeinden, etwa in Naturschutzgebieten. In Baden-Württemberg zum Beispiel verstößt eine gesetzliche Regel, die der Gemeinde das Recht einräumt, die weidefähigen Privatgrundstücke ihrer Gemarkung zusammenzufassen und an interessierte Schäfer zu verpachten, laut dortigem Justizministerium prinzipiell nicht gegen Artikel 14 GG. Der besagt, dass Eigentum verpflichtet.
Dabei handele es sich nicht um eine Enteignung, sondern um die Bestimmung von Schranken. Die Regel treffe alle Inhaber weidefähiger Grundstücke gleich, nach folgenden Grundsätzen:
- Die Gemeindeweide solle die Ausnützung des Futters ermöglichen, das im normalen Landbau nicht verwendet werde.
- Die Weidegesetze bezögen sich auf ältere Rechtsauffassungen, wonach die Feldbestellung Vorrang vor der Weide genieße.
Heutzutage wird aber niemand mehr zur Duldung der Winterweide gezwungen sein, auch wenn die Gemeinden für den Fortbestand von Herbst- und Winterweiden maßgeblich sein mögen. Herbst- und Winterweide genau wie Ackerbegrünung funktioniert nur durch eine gute Kooperation aller Beteiligten: Flächenbesitzer und Bewirtschafter, Schäfer und Gemeinde.
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