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Futtermangel

Düngung nach früh geerntetem Mais: Was ist erlaubt?

Abgeerntetes Silomaisfeld
am Dienstag, 28.08.2018 - 07:35 (Jetzt kommentieren)

Wo der Mais früh vom Feld kommt, werden mancherorts Gräser nachgebaut, um dem Futtermangel zu begegnen. Was ist hier an Düngung erlaubt?

Aufgrund der Trockenheit haben viele Betriebe außergewöhnlich früh mit der Silomaisernte begonnen. Jetzt überlegen viele Tierhalter, noch Gräser zur Futternutzung nachzubauen.

Die Aussaat hat natürlich nur Erfolg, wenn außer dem wenigen Regen der letzten Tage noch weiterer Niederschlag fällt. Wo kein Regen, da kann Düngebedarf, weil die Pflanzen nicht wachsen.

Wann sind Futterpflanzen eine zweite Hauptfrucht?

Werden jetzt nach Mais oder anderen Hackfrüchten Futterpflanzen angebaut, die in diesem Jahr noch geerntet werden sollen, gelten diese als zweite Hauptfrucht. Diese dürfen grundsätzlich in Höhe ihres Düngebedarfs gedüngt werden. Darauf weisen die Berater der Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen hin.

Aufgrund der geringen Stickstoffabfuhr durch den Mais sind aber noch relativ hohe Stickstoffmengen im Boden vorhanden. Sie tragen zur Versorgung der Futterpflanzen bei. Damit dürfte der Düngebedarf bei Aussaatterminen bis Ende August maximal 60 kg/ha Stickstoff betragen. Die können mit Gülle, Gärresten oder mineralischem Dünger abgedeckt werden.

Aussaat ab 1. September ist zu spät

Kann erst nach dem 1. September ausgesät werden, ist die Vegetationszeit zu kurz. Ein erntewürdiger Aufwuchs ist dann nicht mehr zu erwarten. Der Stickstoffbedarf dieser Spätsaaten, die nicht nach Getreide stehen, wird durch den im Boden vorhandenen Stickstoff abgedeckt.

Aus der LWK Niedersachsen heißt es dazu: „Damit ist eine Stickstoffdüngung von abgeernteten Maisflächen nach dem 1. September wegen fehlenden Düngebedarfs verboten.“ Das gilt auch für alle anderen Vorfrüchte außer Getreide, wo noch in begrenztem Maß zur Zwischenfrucht gedüngt werden kann.

Mit Material von LWK Niedersachsen

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