Werden Zwischenfruchtmischungen im Rahmen des Greenings (ÖVF) angebaut, gilt es, einige Auflagen zu beachten, vor allem in roten Gebieten. Die Berater des Landwirtschaftlichen Informationsdiensts Zuckerrübe (LIZ) fassen sie zusammen.
So dürfen ÖVF-Zwischenfrüchte in grünen Gebieten gedüngt werden
In grünen Gebieten ist eine organische Düngung laut Düngeverordnung mit 60 kg/ha Gesamt-Stickstoff und 30 kg/ha Ammoniumstickstoff zugelassen. Für eine Düngung muss die Zwischenfrucht vor dem 15. September gesät werden, mindestens 6 Wochen stehen und die Ausbringung vor dem 1. Oktober stattfinden.
Die LIZ-Berater sagen: „Insofern kann, bei einer ordnungsgemäßen Bestellung und zugelassener N-Düngung ein gut entwickelter Zwischenfruchtbestand erwartet werden.“
Auflagen bei der Düngung von Zwischenfrüchten in roten Gebieten
In roten Gebieten erschweren einige Auflagen der neuen Düngeverordnung den Zwischenfruchtanbau, obwohl dieser bei einer folgenden Sommerung (z. B. Zuckerrüben, Kartoffeln, Mais etc.) verpflichtend ist.
Grundsätzlich ist hier eine N-Düngung zu den Zwischenfrüchten nicht zulässig.
Ausnahme: Festmist von Huf- oder Klauentieren oder Kompost dürfen unabhängig von einem Herbstdüngebedarf immer (außer während Sperrfrist vom 1. November bis 31. Januar) eingesetzt werden. Deren Zuordnung erfolgt immer zur ersten Hauptkultur im nächsten Jahr.
Die Düngebedarfsermittlung N und P2O5 muss vor dem Aufbringen erstellt werden. Die einzelschlagspezifische Obergrenze von 170 kg N/ha aus organischen Düngern im Kalenderjahr ist zu beachten.
Kalken und wie eine Hauptfrucht bestellen
Aus diesen Beschränkungen heraus dürfte die Etablierung eines dichten und üppigen Zwischenfruchtbestandes in roten Gebieten besonders herausfordernd sein.
Umso bedeutender sind auf diesen Flächen zwei Faktoren: eine Sommerkalkung, z. B. mit Carbokalk und eine hauptfruchtmäßige Bestellung.
Zum einen stehen die mit dem Kalken ausgebrachten und durch die Bodenbearbeitung zusätzlich mobilisieren Bodennährstoffe den Pflanzen während der Vegetationszeit zur Verfügung. Zum anderen ist mit einer sauberen Aussaat ein gleichmäßiger und dichter Auflauf zu erwarten.
Hoher Anteil an Leguminosen in der Zwischenfruchtmischung
Eine weitere Chance für die Etablierung in einer durch die ÖVF geforderten Mischung ist ein hoher Anteil Leguminosen mit zeitiger Aussaat. Untersuchungen der LWK Niedersachsen zeigen, dass sich Senf und Ölrettich in Mischungen mit Wicken, Klee, Ackerbohnen oder Erbsen besser entwickeln und der folgenden Zuckerrübe deutlich mehr Stickstoff zur Verfügung steht, als ohne Leguminosen.
Die Wahl des Umbruchtermins hat einen wesentlichen Einfluss auf die Mineralisation und die Nährstoffversorgung der nachfolgenden Sommerung. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen empfiehlt daher, Zwischenfrüchte – abhängig von den jeweiligen Standorteigenschaften – eher außerhalb von Greening-Verpflichtungen anzubauen.
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