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Ökologische Vorrangfläche

Greening: Mehr Zwischenfrüchte und Leguminosen angebaut

am Mittwoch, 17.08.2016 - 13:30 (Jetzt kommentieren)

Der Deutsche Bauernverband zieht beim Greening in 2016 eine positive Bilanz. Gestiegen ist der Zwischenfruchtanbau und der Anbau von Körnerleguminosen.

Die Umsetzung des Greenings in Deutschland ist unter dem Strich in diesem Jahr erfolgreich verlaufen, stellt der Deutsche Bauernverband (DBV) fest. Die angebotenen Alternativen zur Umsetzung der Ökologischen Vorrangflächen wurden in der Tendenz stärker als im Vorjahr in Anspruch genommen.

Ausnahme sind die Puffer-, Rand- und Blühstreifen, die wegen ihrer Komplexität und hoher Sanktionsrisiken von weniger Betrieben angelegt worden sind.

Zwischenfruchtanbau

56 Prozent der Landwirte mit Betrieben über 30 Hektar geben nach repräsentativen Ergebnissen des Konjunkturbarometers Agrar an, Zwischenfrüchte als Ökologische Vorrangflächen angelegt zu haben. Dies sind 2 Prozent mehr als im letzten Jahr.

Auch ist die durchschnittliche Zwischenfruchtfläche je Betrieb leicht angestiegen. Damit steigt der Zwischenfruchtanbau auf geschätzt über 900.000 Hektar an.

Mehr Brachen und Heckenanpflanzungen

Auch die Stilllegungsflächen bzw. Brachen auf Ackerflächen haben zugenommen. Nach Angaben der amtlichen Statistik sind 308.000 Hektar beihilfefähige Fläche stillgelegt worden, was gegenüber dem Vorjahr ein Plus von 5.000 Hektar ausmacht.

Tendenziell zugenommen hat auch das Anpflanzen von Landschaftselementen wie Hecken, Baumreihen und Feuchtbiotopen.

Anbau von Körnerleguminosen gestiegen

Zudem wurden deutlich mehr Leguminosen als weitere Möglichkeit zur Anlage von Ökologischen Vorrangflächen angebaut. Der Anbau von Körnerleguminosen auf Ackerflächen nahm nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes in 2016 um 27.000 auf 187.000 Hektar zu.

Allerdings erlebten die Landwirte bei der diesjährigen feuchten Witterung schwierige Wachstums- und Erntebedingungen. Vor zwei Jahren lag der Anbau von Körnerleguminosen noch bei 92.000 Hektar.

Weniger Rand- und Blühstreifen

Nach Ergebnissen des Konjunkturbarometers ist der Anteil der Betriebe, die Puffer-, Rand- und Blühstreifen anlegten, von 24 Prozent (2015) auf 20 Prozent (2016) gesunken. Viele Landwirte werden offenbar durch Auflagen und Sanktionsrisiken davon abgehalten, solche Streifen anzulegen, wie die Antworten auf die Frage zeigen.

  • 30 Prozent der Landwirte, die keine derartigen Streifen anlegten, geben an, dass die Auflagen zu kompliziert seien. 2015 sahen dies nur 19 Prozent so.
  • 10 Prozent sind der Auffassung, dass die Sanktionsrisiken zu groß seien (2015: 5 Prozent).

Folgen eines Verbots von Pflanzenschutzmitteln

Sollte sich EU-Agrarkommissar Phil Hogan mit seinem Vorschlag durchsetzen, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Ökologischen Vorrangflächen generell zu verbieten, dürfte der Leguminosenanbau nach Einschätzung des DBV wieder einbrechen.

Auch die Brachflächen würden stark zurückgehen, wenn Landwirte entsprechend den aktuellen Vorschlägen der EU-Kommission ihre Flächen in dem jeweiligen Kalenderjahr mindestens neun Monate stilllegen müssen. Um zum Beispiel Winterraps als Folgefrucht anbauen zu können, wäre die Brache als Ökologische Vorrangfläche für die Landwirte nicht mehr anwendbar.

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