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Die häufigsten Greening-Maßnahmen

am Donnerstag, 20.08.2015 - 12:30 (Jetzt kommentieren)

Das Greening gehört seit 2015 zum Leben der Landwirte dazu. Mehrere Maßnahmen stehen zur Wahl. Von der Brache bis hin zu Zwischenfrüchten. Die häufigsten Maßnahmen im Überblick.

Seit 2015 setzen die deutschen Landwirte die Greening-Beschlüsse aus der Reform der EU-Agrarpolitik des vergangenen Jahres erfolgreich um. Doch für welche der Maßnahmen haben sich die Landwirte entschieden? Brache, Zwischenfrüchte oder Blühstreifen?
 
Jetzt hat der Deutsche Bauernverband (DBV) eine erste Auswertung vorgenommen. Die Daten stammen von den Landesverbänden und erfassen rund 90 Prozent der Ackerfläche.
Insgesamt wurden auf rund 1,23 Mio. Hektar Ackerfläche Ökologische Vorrangflächen angelegt. Gewichtet nach den Anrechnungsfaktoren, die die ökologische Wertigkeit wiedergeben sollen, entspricht dies rund 590.000 Hektar. Und dieser gewichtete Flächenwert teilt sich folgendermaßen auf. 
  • Ökologische Vorrangflächen: Nachbessern erlaubt - so geht's

Platz 5: Gewässer-, Blüh-, Feld- und Waldrandstreifen

Mehr als 22.000 Hektar Ackerfläche haben die Landwirte als Gewässer-, Blüh-, Feld- und Waldrandstreifen angelegt. Das entspricht einer Gesamtlänge von rund 15.000 Kilometern Randstreifen bei einer angenommenen Durchschnittsbreite von 10 Metern. 

Platz 4: Landschaftselemente

Rund 33.000 Hektar Ökologische Vorrangflächen wurden mit Landschaftselementen erfüllt. 

Platz 3: Leguminosen bzw. stickstoffbindende Pflanzen

Auf 95.000 Hektar bauten die deutschen Landwirte Leguminosen bzw. stickstoffbindende Pflanzen an. Schon im ersten Greening-Jahr ist der Anbau von Leguminosen gegenüber den Vorjahren nahezu verdoppelt worden, teilt der Bauernverband mit.

Platz 2: Brache

Für die Brache entschieden sich die Landwirte auf insgesamt 174.000 Hektar.

Platz 1: Zwischenfrüchte und Grasuntersaaten

Den absoluten Spitzenplatz belegt mit 265.000 Hektar der Anbau von Zwischenfrüchten und Grasuntersaaten.

DBV rechnet noch mit Verschiebungen

 Bei der DBV-Auswertung der Daten ist zu berücksichtigen, dass zum Zeitpunkt der Aussaat des Wintergetreides im Herbst 2014 wesentliche Details des Greenings noch nicht rechtlich verbindlich geregelt waren. Daher ist davon auszugehen, dass es zukünftig noch Verschiebungen zwischen den Ökologischen Vorrangflächen geben wird.

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