Nach den guten Wachstumsbedingungen im Herbst und dem fehlenden Winter stehen auf vielen künftigen Maisflächen üppig entwickelte Zwischenfruchtbestände.
Vor dem Hintergrund des Massenwuchses sollten Bestände gemulcht werden, sobald es die Befahrbarkeit der Flächen erlaubt.
Regional sind viele Arten nicht abgefroren. Aus Baden-Württemberg berichten die Pflanzenschutzexperten vom Main-Tauber-Kreis etwa von Senf und Phacelia, die Berater von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen von Ölrettich und Raps.
Bienen fliegen in die Zwischenfrüchte ein
Hier ist besonders auf blühende Zwischenfrüchte und den Bienenschutz zu achten. Wo die ersten Zwischenfrüchte blühen, können jetzt Honigbienen auch aus großer Entfernung einfliegen, um Pollen und Nektar zu sammeln.
Nach einer Behandlung mit Glyphosat-Mitteln sterben die Pflanzen langsam ab. Daher besuchen Bienen die abgespritzten blühenden Bestände noch über mehrere Tage.
Auf keinen Fall dürfen Rückstände entstehen
Die Berater Hartmut Lindner und Theodor Bender vom Landwirtschaftsamt im Main-Tauber-Kreis erinnern ausdrücklich daran, dass in den vergangenen Jahren nach Glyphosatbehandlung blühender Bestände der Wirkstoff im Honig nachgewiesen wurde.
„Das muss und kann in jedem Fall verhindert werden. Die Rückstände lagen in Einzelfällen über der zulässigen Rückstandshöchstmenge, so dass der Honig nicht mehr vermarktet werden konnte.“
Möglichst mit Mechanik
Die Experten raten mit Nachdruck dazu, in blühenden Winterzwischenfrüchten Behandlungen mit Glyphosat durch mechanische Maßnahmen zu ersetzen. Nur so ließen sich Rückstände im Honig verhindern.
„Sollte ein hoher Besatz an Wurzelunkräutern den Einsatz eines Glyphosatmittels unbedingt erforderlich machen, müssen die blühenden Zwischenfrüchte zuvor abgeschlegelt werden.“
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