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Ökologische Vorrangflächen: Bundesrat erlaubt Futternutzung

Zwischenfruchtmischung mit Senf
am Freitag, 18.09.2020 - 11:12 (Jetzt kommentieren)

Der Bund gibt ökologische Vorrangflächen zum Füttern frei. Heute hat der Bundesrat der Gesetzesänderung zugestimmt

Auch diesem 2020 war der Sommer wieder zu trocken, in einigen Regionen droht den Landwirten eine Futterknappheit. Daher hat der Bundesrat am heutigen Freitag einer Futternutzung von ökologischen Vorrangflächen zugestimmt.

Bereits im August hatte das Bundeskabinett die nötige Gesetzesänderung beschlossen: Ökologischen Vorrangflächen mit Zwischenfrüchten und Untersaaten sollen zu Futterzwecken bis Anfang 2021 genutzt werden können. Damit will die Politik die Futtersituation auf den Betrieben entspannen.  

Kein Futter für Biogasanlagen

Normalerweise ist auf den ökologischen Vorrangflächen nur das Beweiden mit Schafen und Ziegen erlaubt. Mit der Gesetzesänderung dürfen auch Rinder auf den Flächen weiden.Die Schnittnutzung der betreffenden Flächen wird damit ebenfalls möglich; allerdings nur zu Futterzwecken.

Den Aufwuchs für Biogasanlagen zu nutzen, ist nicht zulässig. Alle übrigen Vorgaben, zum Beispiel Pflanzenschutz, Düngung und Mindestverweildauer (bis 15. Februar 2021) bleiben für die Flächen bestehen.

Länderstellen geben konkrete Informationen

Nachdem der Bundesrat die Änderung genehmigt hat, wollen die Offizialstellen der Länder den Betrieben konkretere Informationen zum Vorgehen bereitstellen. Einige Länder wie Niedersachsen und Bremen haben bereits angekündigt, dass die Futternutzung wieder im Voraus bei der Landwirtschaftskammer anzuzeigen ist.

Im Juli war bereits die Nutzung von Brachen auf ökologischen Vorrangflächen freigegeben wurden. Auch 2018 und 2019 hatte der Bund die Nutzung der Zwischenfrüchte wegen der trockenen Sommer erlaubt.

Mit Material von BMEL, LWK Niedrsachsen
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