Die Kosten richtig kalkulieren
Beim Kauf von Zwischenfrüchten zählt nicht nur der Preis der Mischung pro Hektar. Denn den kann sich jeder schnell durch geringe Saatstärken „schönrechnen“. In sehr günstigen Mischungen sind oft keine ausgewählten Sorten der gewünschten Frucht enthalten.
Am Ende stehen geringe Hektarkosten einem verunkrauteten Acker gegenüber. Auf dem bildet sich keine Schattengare. Wichtige Aufgaben der Zwischenfrucht werden dann nicht erfüllt, etwa die Bodenstruktur zu verbessern oder das Bodenleben zu fördern.
Sieben Tipps zum Greening mit Zwischenfrüchten
Wenn Sie Zwischenfrüchte auf ökologischen Vorrangflächen (öVF) säen, müssen Sie folgende Vorgaben einhalten:
1. Säen müssen Sie in der Zeit vom 16. Juli bis 30 September.
2. Das Saatgutmuss aus mindestens zwei Arten bestehen, die entsprechend gelistet sind. Getreidearten, auch Grünroggen, sind nicht erlaubt.
3. Die Mischung darf maximal 60 Prozent Samenanteil einer Art enthalten.
4. Stickstoffhaltige Mineraldünger sind nicht erlaubt.
5. Organische Dünger sind gemäß Fachrecht zulässig, Klärschlamm nicht.
6. Pflanzenschutzmittel dürfen Sie auf Greening-Flächen nicht einsetzen.
7. Mulchen ist möglich, jedoch keine Bodenbearbeitung vor dem 16. Februar des folgenden Jahres.
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