Im letzten Herbst sind – bedingt durch die anhaltende Trockenheit – die Begrünungsfrüchte unterschiedlich dicht aufgelaufen. Wenn Bodenschluss hergestellt werden konnte, wurde eine gute und dichte Zwischenfrucht mit unkrautunterdrückender Wirkung geschaffen.
In vielen Fällen reichte die Feuchtigkeit aber nicht aus, solche Bestände zu etablieren, heißt es dazu aktuell von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Die Saaten liefen verzettelt auf und es blieben Lücken, in denen sich das Ausfallgetreide ausbreiten konnte.
Nicht ausreichend Frost
Der nachfolgende Winter hatte nicht nur in der Westhälfte Deutschlands nur einen kurzen Auftritt mit Minusgraden.
Er reichte nicht aus, um die Zwischenfrüchte gänzlich zum Absterben zu bringen. Während Gelbsenf noch einigermaßen abstarb, wuchsen Phacelia und Ölrettich weiter. Sie wurden nur kurzfristig im Wachstum gehemmt und bereiten zur anstehenden Saat Probleme.
Achtung, nach der Saat von Leguminosen, Zuckerrüben und Kartoffeln ist eine Bekämpfung von etabliertem Ölrettich mittels Herbiziden nicht möglich. Er sollte schon vor der Saat beseitigt werden.
Mechanik oder Glyphosat?
Ist eine mechanische Beseitigung aus Erosions- und Wasserschutzgründen nicht mehr möglich, ist der Einsatz glyphosathaltiger Herbizide denkbar. Die Aufwandmengen hängen von Pflanzenart und Entwicklungsstadium ab.
„Bei Ölrettich sollten 1.800 g/ha Wirkstoff eingesetzt werden“, empfiehlt die LWK NRW. „Das entspricht der Aufwandmenge von zum Beispiel 3,75 l/ha Roundup Power Flex.“ Das ermöglicht auch die sichere Bekämpfung größerer Altverunkrautung.
Die Zugabe von 5 kg/ha SSA und eine niedrige Wasseraufwandmenge von 200 l/ha verbessert die Wirksicherheit.
Sollen Wurzelunkräuter miterfasst werden, sollten Sie mit der Aussaat etwa 6 bis 7 Tage warten. Das ermöglicht eine sichere Verteilung des Mittels in die Wurzel der Unkräuter.
Nur Teilflächen spritzen
Unkraut- und ölrettichfreie Bereiche dürfen nicht mitbehandelt werden. Hier ist eine Teilflächenbehandlung angeraten. Generell: Der Glyphosateinsatz ist nicht immer notwendig!
Die LWK rät weiter, die Anwendungsvorschriften unbedingt zu beachten. „Angrenzende Flächen oder Banketten dürfen nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Diese sind von weit her sichtbar!“