Wie am Dienstag bekannt wurde, dürfen in Rheinland-Pfalz Zwischenfrüchte künftig schon ab dem 15. Januar eingearbeitet werden. Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken teilte mit, dass eine entsprechende Landesverordnung erlassen werde. "Damit ermöglichen wir den Landwirten eine frühzeitige Aussaat auf Feldern, die erstmals im Rahmen des Greenings im vergangenen Jahr mit Zwischenfrüchten eingesät wurden", erklärte Höfken.
Grundsätzlich gilt für Zwischenfrüchte der 15. Februar
Zwar ist in der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung des Bundes festgehalten, dass Zwischenfrüchte, Begrünungen und Winterkulturen grundsätzlich bis zum 15. Februar auf den Feldern zu belassen sind. Das Beweiden und das Walzen, Schlegeln oder Häckseln der Grasuntersaat oder Zwischenfrüchten ist hingegen zulässig.
Landesregierung ergreift Ausnahmeregelung
Allerdings können Landesregierungen aus Gründen der Witterung, des Pflanzen- oder Erosionsschutzes für bestimmte Gebiete frühere Umbruchtermine bestimmen. Von dieser Möglichkeit mache Rheinland-Pfalz nun vor allem wegen der witterungs- und klimabedingten Besonderheiten im Land Gebrauch.
Einarbeitungszeitpunkte aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleiben davon unberührt, teilte das Landwirtschaftsministerium mit.
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