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Energiewende

3 Milliarden Euro Förderung für Fernwärme aus erneuerbaren Energien

Fernwärme aus erneuerbaren Energieträgern
am Dienstag, 02.08.2022 - 15:36 (Jetzt kommentieren)

„Grüne“ Fernwärme auf Basis erneuerbarer Energieträger darf in Deutschland mit fast 3 Milliarden Euro gefördert werden.

Ein entsprechendes Förderprogramm des Bundes hat die Europäische Kommission in Brüssel heute (2.8.) nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Das Programm „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ (BEW) startet Mitte September. Es ist mit 2,98 Mrd. Euro ausgestattet und läuft bis 2026.

Die Förderung richtet sich unter anderem an Energieversorgungsunternehmen und Kommunen, aber auch an Genossenschaften oder eingetragene Vereine, die Zuschüsse für Investitionen in Wärmenetze erhalten können.

So kann künftig beispielsweise eine Genossenschaft einen Investitionskostenzuschuss beantragen, wenn sie ein Nahwärmenetz in einem Neubaugebiet errichtet. Voraussetzung ist, dass das Fernwärmenetz auf erneuerbaren Energieträger oder Abwärme aufbaut.

Habeck: Schlüssel für eine klimaneutrale Wärmeversorgung

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne)

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck begrüßte die Freigabeentscheidung der EU-Kommission als sehr gute Nachricht. „Grüne Fernwärmenetz sind ein Schlüssel für eine klimaneutrale Wärmeversorgung und entscheidend, um unsere Abhängigkeit von fossilen Energieimporten zu reduzieren“, sagte Habeck. Über sie könnten sich in Zukunft viele Haushalte und Betriebe effizient mit nachhaltiger Wärme versorgen – gespeist aus erneuerbaren Energien oder Abwärme.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte, die Regelung werde zu den Zielen des europäischen Green Deals beitragen. Deutschland werde den Anteil von erneuerbaren Energien und Abwärme im Wärmesektor erhöhen und damit seine CO2-Emissionen erheblich senken können.

Wie hoch ist die Förderung für grüne Fernwärmenetze?

Mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze unterstützt der Bund den Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75-prozentiger Wärmeeinspeisung aus erneuerbaren Energien und Abwärme, die Erweiterung und Verdichtung sowie die Dekarbonisierung bestehender Wärmenetze. Investitionskosten werden mit bis 40 Prozent der Kosten für Erzeugungsanlagen und Infrastruktur bezuschusst.

Was wird aus dem BEW gefördert?

Fördergegenstände können zum Beispiel Anlagen zur Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien wie Solarthermie und Biomasse sein. Für die Wärmeerzeugung aus strombasierten Wärmepumpen und Solarthermieanlagen wird zusätzlich eine Betriebskostenförderung über einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt.

Für schnell realisierbare Einzelmaßnahmen wie Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen und Wärmeübergabestationen kann ein Investitionszuschuss nach vereinfachten Anforderungen beantragt werden.

Wo kann die Förderung für grüne Fernwärmenetze beantragt werden?

Gefördert werden auch Machbarkeitsstudien für neue Wärmenetze und Transformationspläne für die Umstellung bestehender Netze auf erneuerbare Energien und Abwärme, und zwar mit bis zu 50 Prozent der Kosten. Förderanträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden, wenn die Förderrichtlinie in Kraft getreten ist.

Erwartet wird, dass durch das Förderprogramm jährlich die Installation von annähernd 681 MW für die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen ausgelöst wird. Dadurch sollen jährlich bis zu 4 Mio. Tonnen Kohlendioxid-Emissionen eingespart werden.

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