Das Bundeskabinett hat heute dem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege zugestimmt. Um die finanzielle Stabilität der Krankenversicherung im Jahr 2021 zu gewährleisten und die Beiträge weitestgehend stabil zu halten, sieht der Entwurf einen einmaligen Bundeszuschuss in Höhe von fünf Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds vor.
Entsprechend der Einigung von Bundesministerin Julia Klöckner und Bundesminister Jens Spahn erhält die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) von diesem Bundeszuschuss einen Anteil in Höhe von 30 Millionen Euro. Damit soll die LKK entstandene und in 2021 noch entstehenden Mehrausgaben infolge der Corona-Pandemie teilweise ausgleichen können. Die Beiträge können damit annähernd stabil gehalten werden. Ohne den Bundeszuschuss wäre der Beitrag im Durchschnitt um 5,9 Prozent gestiegen.
Ursache für den Zuschuss ist, dass die LKK nicht am Gesundheitsfonds beteiligt ist. Daher ist eine separate Finanzierungsregelung für die LKK nötig. Die Beteiligung der LKK am Bundeszuschuss soll deshalb so umgesetzt werden, dass der Gesundheitsfonds der LKK einen Anteil in Höhe von 30 Millionen Euro überweist.
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