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Corona-Hilfen

500 Mio. Euro Waldprämien werden bald ausgezahlt

Gestapelte Holzstämme im Wald
am Donnerstag, 05.11.2020 - 23:36 (1 Kommentar)

Der Bundestag hat heute eine der Voraussetzungen für die Auszahlung der Waldprämien aus dem Corona-Konjunkturpaket geschaffen. Jetzt muss noch eine Richtlinie für die Antragstellung veröffentlicht werden – dann stehen Waldbesitzern 500 Mio. Euro zur Verfügung.

Mit der Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch ist heute eine rechtliche Hürde für die Waldprämien-Auszahlung abgebaut worden. Die CDU-Politiker Alois Gerig und Albert Stegemann drängen auf eine Veröffentlichung der erforderlichen Richtlinie, damit Waldbesitzer die Mittel schnell und unbürokratisch abrufen können.

Aktualisiert am 17. November 2020, 15 Uhr:
Die Bundesländer bemängeln bei den Bedingungen zur Auszahlung der Waldprämie eine fehlende Lenkungswirkung. Der Umwelt- und der Agrarausschuss des Bundesrates haben eine Empfehlung formuliert, in der sie die pauschale Flächenförderung ablehnen und Klima- und Biodiversitätsleistungen für den Erhalt der Prämie fordern. So sollten die Waldbesitzer dabei unterstützt werden, ihre Waldflächen klimastabil und biodiversitätsfördernd zu bewirtschaften. 

Dass die Walbesitzer bei der Beantragung eine PEFC- oder FSC-Zertifizierung nachweisen müssen, sei nicht mit den Bundesländern abgestimmt worden. Der Bund solle gemeinsam mit den Ländern qualifizierte Kriterien erarbeiten. 

Am 27. November wird der Bundesrat über das Gesetz zur Änderung des Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetzes abstimmen. 

Letzter Schritt schon vorbereitet

Mit der Richtlinie werden die genauen Voraussetzungen für die Beantragung der Bundeswaldprämie festgelegt. Albert Stegemann, der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, erklärt: „Das Bundesumweltministerium hatte hier bis zuletzt viel zu lange den Fuß auf der Bremse und eine Veröffentlichung der Richtlinie blockiert“.

Die Richtlinie müsse nun unter den beteiligten Ressorts abgestimmt und veröffentlicht werden, teilte der forstpolitische Sprecher Alois Gerig (CDU) mit. Dann könnten Anträge gestellt werden.

Bundeswaldprämie: Waldhilfen in Rekordhöhe

Fest stehe bereits, dass die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) die Anträge über ein Onlineverfahren prüfen und die Mittel auszahlen wird, sobald auch die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen geschaffen wurden.

Gerig berichtet, dass es sich bei den 500 Mio. Euro Waldprämien „um das größte Aufforstungs- und Waldumbauprojekt in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ handelt.

Private und kommunale Waldbesitzer müssten dabei unterstützt werden, „Verluste auszugleichen, das Schadholz aus dem Wald zu schaffen und die Wälder klimastabil umzubauen“, so Stegemann. Die Zeit spiele eine wichtige Rolle, da das Schadholz das gebundene CO2 freisetze und Schädlingen – beispielweise dem Borkenkäfer – eine Brutstätte biete.

Regelung soll Zeitverlust begrenzen

Das geänderte Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetz dient der Umsetzung des EU-Schulprogramms, das Obst, Gemüse und Milch für Schulkinder bereitstellt. In diese Regelung wurde nun ein Passus zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch aufgenommen. Der Passus beauftragt die FNR, die Auszahlung der Waldprämien verwaltungsmäßig abzuwickeln.

Gerig bezeichnete das Vorgehen als „pragmatische Lösung“, die eine „zügige Abwicklung“ gewährleiste.

NABU vermisst ökologische Leistungen

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) kritisiert, dass die Waldbesitzer keine ökologischen Leistungen erfüllen müssen, um die Waldprämie zu erhalten. So reichten die PEFC- oder FSC-Zertifizierung als einzige Bedingung für die Auszahlung nicht aus.

Stattdessen müssen „die Funktionalität der Wälder und seine regulierenden Leistungen im Fokus der Maßnahmen stehen“, sagt NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. Weiterhin warnt er davor, dass Waldbesitzer ein hohes Risiko eingingen, wenn mit der Wirtschaftsweise das „Ziel des maximalen Holzertrags“ verfolgt werde. „Dies System sollte staatlich nicht unterstützt werden“, so Krüger.

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