Wie Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner über Twitter mitteilte, sieht die Regelung vor, dass eine Saisonarbeitskraft den Bruttolohn netto ausgezahlt bekommt. Der Krankenversicherungsschutz werde über die private Krankenversicherung geregelt, die Unfallversicherung über das Unternehmen.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte sich längere Zeit gegen eine solche Verlängerung ausgesprochen und dies damit begründet, dass eine Entfristung der Übergangsregelung dem Schutzgedanken der Sozialversicherung entgegenlaufe.
Bauernverband: Eine gute Nachricht
Der Berufsstand hatte dagegen immer wieder davor gewarnt, dass ohne genügend Saisonarbeitskräfte Betriebe mit arbeitsintensiven Kulturen aufgeben könnten. Ohnehin gebe es zunehmend Schwierigkeiten, eine ausreichende Anzahl osteuropäischer Saisonarbeitskräfte zu gewinnen.
Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, zeigte sich nach den intensiven Diskussionen erleichtert über die Entscheidung: „Das ist eine gute Nachricht für die deutschen Bauern. Damit wird eine bewährte Regelung in langfristiges Recht umgesetzt und lässt den Bauern mehr Handlungsraum beim Einsatz von Saisonarbeitskräften.“
Regelung hat sich bewährt
Der Bauernverband und der landwirtschaftliche Arbeitgeberverband (GLFA) hatten gemeinsam mit weiteren Spitzenverbänden der Landwirtschaft und des Gartenbaus gefordert, eine gesetzliche Entfristung der derzeitigen Übergangsregelung bei kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen umzusetzen. Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 wurden die Zeitgrenzen für eine kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigung zunächst befristet bis Ende 2018 erweitert.
Die Anhebung der Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung von 2 auf 3 Monate bzw. von 50 auf 70 Arbeitstage habe sich positiv für die Betriebe und die Arbeitnehmer ausgewirkt, stellte der DBV fest. „Diese Entfristung ist auch notwendig, weil vor allem Sonderkulturbetriebe aufgrund des hohen Arbeitskostenanteils weiterhin erhebliche Probleme haben, die durch Einführung des gesetzlichen Mindestlohns gestiegenen Lohnkosten zu erwirtschaften“, so Krüsken mit Blick auf die Wettbewerbssituation der deutschen Erzeugerbetriebe in Europa.
Der Präsident des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG), Jürgen Mertz, hatte mit Blick auf den Spargel- und Erdbeeranbau gegenüber der Politik betont, dass man auch die passenden Rahmenbedingungen dafür schaffen müsse, wenn man eine regionale Produktion wolle.
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