Die Länderkammer stimmte einer neuen Regelung zu, die den Abschuss von Wölfen auch dann erlaubt, wenn nicht klar ist, welches Raubtier genau etwa Schafe gerissen hat – und zwar so lange, bis es keine weiteren Schäden mehr gibt. Voraussetzung ist allerdings, dass es einen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zu dem Rissereignis gibt. Mischlinge aus Wolf und Hund, sogenannte Hybride, sollen ebenfalls geschossen werden können.
Das Naturschutzgesetz wird zudem so umformuliert, dass auch Schäden bei Hobbytierhaltern die Jagd auf Wölfe rechtfertigen. Es bleibt aber dabei, dass jeder Abschuss einzeln genehmigt werden muss, denn Wölfe sind in Deutschland streng geschützt.
Füttern wird ausdrücklich verboten
Über den Kompromiss hatte die große Koalition lange gestritten. Vor allem Unionspolitiker pochten darauf, auch den vorsorglichen Abschuss zu ermöglichen, wenn noch kein Schaden entstanden ist.
Seit der Jahrtausendwende gibt es wieder Wölfe in Deutschland, die sich ausbreiten und in manchen Regionen stark vermehren. Das Füttern und Anlocken von Wölfen wird nun ausdrücklich verboten und der Abschuss von Mischlingen aus Wölfen und Hunden in der freien Natur erlaubt.
Die Neureglung soll die Sorgen der Bevölkerung, die Interessen der Weidetierhalter und den Schutz der Wölfe als streng geschützte Tierart in einen angemessenen Ausgleich bringen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Das Gesetz wurde dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll einen Tag darauf in Kraft treten.
Jäger sehen Schritt in die richtige Richtung
Der Deutsche Jagdverband nannte den Beschluss «einen ersten Schritt in die richtige Richtung», es müssten aber weitere Schritte folgen.
Der Verband fordert unter anderem «Wolfausschlussareale», also wolfsfreie Zonen, auf Deichen oder in urbanen Gebieten.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.