Achtung Grundeigentümer: Habeck will Bauern Stromleitungen aufzwingen

Grundeigentümer sollen Stromleitungen und Überfahrten ohne Verhandlungen einfach dulden.
Können Sie sich vorstellen, dass Sie auf Ihrem Grundstück einfach jemand eine Stromleitung verlegt, ohne sie vorher zu fragen? Und auch die Entschädigung dafür ist bestenfalls marginal? Sicherlich nicht. Aber die Berliner Ampelkoalition schon. In einem Referentenentwurf zum Solarpaket I plant Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck unter anderem eine Duldungspflicht der Grundeigentümer für Anschlussleitungen zwischen Solar- oder Windparks und Umspannwerken.
Bauernverband spricht von „Provokation“ für Grundeigentümer
Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, lehnt die Duldungspflicht rigoros ab. „Wir setzen weiter auf private Verhandlungsprozesse, die sich bisher flächendeckend bewährt haben“.
Aber der Entwurf aus dem Hause Habecks enthält weitere Ungeheuerlichkeiten, Krüsken spricht sogar von einer „Provokation“ für Grundeigentümer. Er meint damit, die die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgeschlagene Entschädigung von 5 Prozent des Verkehrswertes.
Grundeigentümer bekommen bei Eingriffen kaum Entschädigung
Eine Duldungspflicht würde aus DBV-Sicht den Anschlussprozess nicht beschleunigen, sondern verzögern. „Wir warnen vor einer weiteren Negativ-Debatte in der Energiewende, mit der private Grundeigentümer für die Energiewende fast entschädigungslos in ihren Eigentumsrechten beschnitten werden sollen“, so der Generalsekretär. Er fordert die Bundesregierung auf, diesen unverhältnismäßigen und verfassungsrechtlich fragwürdigen Eingriff in das Eigentum zu unterlassen.
Landwirte müssen Überfahrten dulden
Obendrein sollen die Grundbesitzer auch notwendige Überfahrten und das Herrichten des Grundstückes für die Überfahrt dulden, wenn ein Windpark errichtet werden soll. Zwar ist eine Entschädigung im Entwurf vorgesehen, sobald der Windpark fertig ist, doch die genaue Höhe ist nicht beziffert. Auch diesen Passus lehnt der DBV in seiner Stellungnahme ab. Zudem kritisiert er, dass die betroffenen Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte die Kosten selber tragen müssen, wenn sie die Schäden geltend machen wollen.
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