Der von Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus angeregte Entwurf sieht unter anderem vor, den durch die Betriebe zu erstellenden Bilanzen entweder einen festen Vergleichswert in Höhe von 175 kg/ha oder einen betriebsspezifischen Vergleichswert gegenüberzustellen.
Die Entscheidung hierzu sollte in der Evaluierungsphase bis 2022 den Betrieben überlassen werden. So könne der Verwaltungsaufwand gering gehalten und dem Bedürfnis einer ausgewogenen Datengrundlage für die Evaluierung der Stoffstrombilanzverordnung Rechnung getragen werden.
Stoffstrombilanz im Sinne der Landwirte entscheiden
Backhaus zeigte sich im Anschluss an die gestrige Entscheidung im Agrarausschuss erfreut, dass die Mehrheit der Länder seinem Kompromissvorschlag zur vorübergehenden Flexibilisierung der Vergleichswerte gefolgt ist. Nach seiner Überzeugung besteht nun für die Evaluierungsphase die Möglichkeit, ausreichend Erfahrung zu sammeln und dann den Betrieben ein wissensbasiertes Verfahren zur Bilanzierung der Stoffstrombilanzen zur Verfügung zu stellen.
Im Hinblick auf die noch ausstehende Abstimmung im Umweltausschuss des Bundesrates am 9. November und im Bundesratsplenum am 24. November appelliert der Minister an die Länder, „im Sinne der Landwirte“ zu entscheiden. Nach seinen Worten ist der jetzt eingebrachte Kompromissvorschlag „sicher nicht die Ideallösung“. Dafür gebe es aber die Evaluierungsphase, in der man den besten Bewertungsansatz entwickeln könne.
Bilanzierung wird Pflicht
Bund und Länder versuchen seit einem halben Jahr, die im Düngegesetz geforderte Bilanzierung der Nährstoffein- und -austräge in der sogenannten Stoffstromverordnung zu fixieren. Ab 1. Januar 2018 sind größere landwirtschaftliche Betriebe gesetzlich verpflichtet, eine solche Bilanz zu erstellen.
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