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Bundeshaushalt vorgestellt

Agrarhaushalt 2017: Rund 5,8 Milliarden Euro für die Landwirtschaft

am Donnerstag, 24.03.2016 - 10:15 (Jetzt kommentieren)

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett die Eckwerte für den Bundeshaushalt 2017 beschlossen. Darin sind rund 5,8 Milliarden Euro für die Landwirtschaft vorgesehen, vier Prozent mehr als in diesem Jahr.

Am Mittwoch stellte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble den Eckwertebeschluss für den Bundeshaushalt 2017 vor. Für den Agrarhaushalt sind darin Gesamtausgaben von 5,818 Milliarden (Mrd.) Euro vorgesehen. Damit sind für 2017 vier Prozent mehr als in diesem Jahr mit 5,595 Mrd. Euro vorgesehen.

Insgesamt sind für das kommende Jahr Ausgaben von 325,5 Milliarden Euro geplant (2016: 316,9), die bis 2020 auf 347,8 Milliarden Euro steigen sollen.

Der Eckwertebeschluss zu Bundeshaushalt und Finanzplan ist Dreh- und Angelpunkt des Haushaltsaufstellungsverfahrens. Er legt die Ausgaben für alle Ressorts verbindlich fest und gibt die haushaltspolitische Marschrichtung vor.

Wie geht es weiter?

  • Im Juli beschließt das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt in Form von Haushaltsgesetz und Haushaltsplan; letzterer hängt dem Haushaltsgesetz an.
  • Sind Anpassungen zu den Eckwerten erforderlich, werden diese bis Juli in den Regierungsentwurf einfließen.
  • Von September bis Dezember finden die parlamentarischen Beratungen statt, in deren Ergebnis der Bundestag den Bundeshaushalt 2017 verabschiedet.
  • Der Bundesrat berät ebenfalls über den Regierungsentwurf. Seine Zustimmung ist nicht erforderlich, er kann aber dazu Stellung nehmen.

DBV für zweites Liquiditätshilfeprogramm

In einer ersten Reaktion auf die vorgelegten Eckwerte erwartet der Deutsche Bauernverband (DBV) von der Bundesregierung, dass diese der schwierigen wirtschaftlichen Lage weiter Teile der deutschen Landwirtschaft angemessen Rechnung trägt. Dazu gehörten laut DBV eine Anhebung der Bundeszuschüsse für die Landwirtschaftliche Unfallversicherung in den Jahren 2017 und 2018 sowie ein zweites Liquiditätshilfeprogramm noch in diesem Jahr mit deutlich vereinfachten Bedingungen (ohne Preisschwellen) wie

  • eine unmittelbare Bindung an die Höhe des Liquiditätskredites,
  • eine deutliche Anhebung der Förderobergrenze je Betrieb und
  • der Einschluss einer dringend notwendigen Bürgschaftsvariante.

Ferner erachtet der DBV durch die anstehende Erweiterung der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur (GAK) um neue Maßnahmen einen entsprechend höheren Mittelansatz als notwendig.

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