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Steuerrecht

Agrarminister: Keine zusätzliche Belastung durch Grundsteuerreform

am Montag, 15.04.2019 - 10:19

Die Reform der Grundsteuer darf die Land- und Forstwirte nicht zusätzlich belasten. Das fordern die Agrarminister der Länder.

Auf der Agrarministerkonferenz (AMK) am vergangenen Freitag in Landau in der Pfalz erklärten die Landwirtschaftsminister der Länder übereinstimmend, die Reform der Grundsteuer müsse aufkommensneutral gestaltet werden. Sie dürfe keine finanziellen und bürokratischen Mehrbelastungen für die Land- und Forstwirte mit sich bringen.

Die Minister sprachen sich dafür aus, dass der bisherige Ansatz beibehalten wird, land- und forstwirtschaftlichen Flächen ausschließlich nach dem Ertragswert zu bewerten.

Die Zeit läuft ab

Die Agrarminister der Länder sind auch der Meinung, dass land- und forstwirtschaftliche Betriebsgebäude nicht gesondert bewertet, sondern künftig mit dem Flächenbetrag der jeweiligen Nutzung abgegolten werden sollten.

Zur geplanten neuen Grundsteuer C soll der Bund bis zur AMK im Herbst einen Bericht vorlegen. Darin sollen die möglichen Auswirkungen dieser Grundsteuer für die Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlich genutzter Fläche für den Wohnungsbau geprüft werden.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 ist der Gesetzgeber verpflichtet, bis Ende 2019 eine verfassungskonforme Neuregelung der Bewertung zu Grundsteuerzwecken festzulegen.

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