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GAP-Reform

Agrarminister der Länder einigen sich auf Kompromiss zur Agrarreform

Bauernprotest
am Freitag, 26.03.2021 - 14:00 (Jetzt kommentieren)

Im dritten Anlauf haben die Agrarminister der Länder einstimmig einen Kompromiss zur Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland gefunden. Die Basisprämie wird dadurch ab 2023 erheblich sinken.

Auf der Sonder-Agrarministerkonferenz (Sonder-AMK) heute in Berlin (26.3.) legten die Länderminister die Eckpunkte der Agrarpolitik ab 2023 fest. Vereinbart wurde ein Mindestbudget für die Öko-Regelungen von 25 Prozent der Mittel für die Direktzahlungen. Damit geht Deutschland über die Position der EU-Agrarminister hinaus, die nur 20 Prozent für die Eco-Schemes einsetzen wollen. Der Trilog auf EU-Ebene dauert allerdings noch an. In Brüssel erwarten nicht wenige Beobachter, dass die Kompromisslinie von EU-Agrarministern (20 Prozent) und Europaparlament (30 Prozent) ebenfalls bei 25 Prozent liegen wird.

Die Länderminister einigten sich nach stundenlangen Verhandlungen in der Nacht von Donnerstag auf Freitag auch auf die Höhe der Umschichtung in die zweite Säule, den Katalog von Maßnahmen, die im Rahmen der Öko-Regelungen angeboten werden, und einen neuen Verteilschlüssel für die Fördermittel zur ländlichen Entwicklung (ELER).

Die Länder erwarten nun, dass die Bundesregierung ihre Position in den Gesetzesvorschlägen zur Umsetzung der EU-Agrarreform berücksichtigt. Die Entwürfe könnten am 31. März vom Bundeskabinett beschlossen werden. Zuvor müssen sie durch die Ressortabstimmung. Bundesumweltministerin Svenja Schulze nannte den AMK-Kompromiss einen "wichtigen Beitrag der Agrarseite für die laufenden Ressortabstimmungen".

Günther: Haben den Einstieg in den Umstieg beschlossen

Der sächsische AMK-Vorsitzende Wolfram Günther (Grüne) sprach in der Abschlusspressekonferenz von einem harten Ringen zwischen den Länderministern. Insgesamt 33 Stunden Verhandlungen seien es aber auch wert gewesen. "Wir haben den Einstieg in den Umstieg beschlossen", sagte Günther. Dafür hätten sich alle Seiten bewegt. Nach Günthers Berechnung werden ab 2026 insgesamt 47 Prozent der deutschen GAP-Mittel an Gemeinwohlleistungen gebunden sein.

Bundesministerin Klöckner begrüßte den Beschluss. Sie bedauerte aber, dass die Länderminister keine größere Umverteilung auf Kleinbetriebe beschlossen hätten. Ihr Vorschlag lautete, die Umverteilungsprämie nur für Betriebe bis 300 Hektar vorzusehen. Das lehnten die Länderminister aber ab. Klöckner räumte ein, 10 Prozent Umschichtung der Direktzahlungen seien für die Landwirte nicht leicht. Ihnen werde viel abverlangt.

Umschichtung in die zweite Säule steigt stufenweise auf 15 Prozent

Für die Umschichtung in die zweite Säule soll nach dem einstimmigen Beschluss der Länderminister ein Stufenplan gelten. Der Start erfolgt 2023 mit 10 Prozent.

In den Folgejahren werden folgende Sätze angewandt:

  • 2024: 11 Prozent
  • 2025: 12,5 Prozent
  • 2026: 15 Prozent

Dadurch soll das Mindestbudget für Öko-Leistungen bis 2026 auf 40 Prozent steigen. Über die Umschichtung in 2027, dem letzten Jahr der neuen Förderperiode, soll erst 2026 entschieden werden. Die Umschichtungsmittel sollen in den jeweiligen Bundesländern verbleiben.

Derzeit sind es 6 Prozent der Direktzahlungsmittel, die in die zweite Säule fließen. Für 2022 gibt es noch keine Festlegung. 8 Prozent standen als Kompromiss im Raum. Die AMK fand jedoch keine einstimmige Haltung.

Durch die höhere Umschichtung ab 2023 wird die Basisprämie nach den Worten von Till Backhaus, Agrarminister von Mecklenburg-Vorpommern, grob gerundet voraussichtlich von derzeit etwa 270 Euro auf circa 140 Euro je Hektar sinken.

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Auswahlmöglichkeiten

Keine Kappung und Degression

Folgende weitere Eckpunkte haben die Länderminister beschlossen:

  • Es wird keine Kappung und Degression der Direktzahlungen geben.
  • 12 Prozent der Mittel für die Direktzahlungen werden auf die ersten 60 Hektare gestaffelt umverteilt. Laut Baden-Württembergs Agrarminister Peter Hauk ergibt das eine Prämie von etwa 70 Euro für die ersten 40 Hektar und 40 Euro für die darauffolgenden 20 Hektar.
  • Verbundene Unternehmen werden nicht gemeinsam veranlagt.
  • Das System der Zahlungsansprüche wird abgeschafft.
  • Das Kriterium des „aktiven Landwirts“ wird nicht angewendet.
  • Der Mindestanteil an nicht-produktiven Flächen (GLÖZ 9) soll den EU-Mindestvorgaben entsprechen. Zurzeit sind 3 Prozent der Brüsseler Verhandlungsstand.
  • Die Kleinerzeugerregelung wird beibehalten, sie beinhaltet jedoch keine Ausnahme von den Auflagen zur Konditionalität.
  • Junglandwirte erhalten eine Prämie von 70 Euro pro Hektar für die ersten 120 Hektar. Dafür werden 2 Prozent der Mittel für die Direktzahlungen reserviert.
  • Zum Schutz von Dauergrünland (GLÖZ 1) wird eine Stichtagsregelung eingeführt. Das Referenzjahr soll 2015 sein, in Abhängigkeit vom Ergebnis der EU-Trilogs.

Deutschland wird eine gekoppelte Weidetierprämie einführen. Dafür werden 2 Prozent der Direktzahlungen bereitgestellt. Die Zielgröße lautet 30 Euro pro Mutterschaf und Ziege sowie 60 Euro pro Mutterkuh, wenn der Betrieb kein Milchvieh hält.

Diese Öko-Regelungen sollen angeboten werden

In Deutschland werden außerdem mindestens folgende Öko-Regelungen angeboten:

  • eine freiwillige Aufstockung der nicht-produktiven Fläche gemäß Konditionalität,
  • die Anlage von Blühflächen und -streifen auf Ackerland und Dauerkulturflächen,
  • Agroforstsysteme auf Ackerland,
  • vielfältige Kulturen im Ackerbau inklusive Mindestanteil von 10% Leguminosen und mindestens 5 Hauptfruchtarten,
  • die Anlage von Altgrasstreifen und -inseln auf Dauergrünland.

Zur Erfüllung des Mindestbudgets werden die in der zweiten Säule erbrachten Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, ökologischer Landbau, Tierschutzleistungen, die die festgelegte Mittelbindung von 30% von Umweltleistungen überschreiten, in Höhe von 2 Prozentpunkten vorab angerechnet.

Die Länderminister bitten den Bund, sich in den Trilog-Verhandlungen dafür einzusetzen, dass Öko-Regelungen generell mit Anreizkomponenten versehen werden können.

Sicherheitsnetz Ost für die ELER-Förderung

Die Länderminister einigten sich auch auf einen konkreten Verteilschlüssel für die ELER-Mittel in den Jahren 2023 bis 2027. Dabei kommt ein "Sicherheitsnetz Ost" zum Tragen, das einen zu starken Mittelabfluss in die westlichen Bundesländer verhindert. Für das Saarland und Hamburg wurden Sonderregelungen getroffen.

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