Zwar haben sich die Agrarminister der Länder auf ihrer Frühjahrskonferenz am vergangenen Freitag in Göhren-Lebbin darauf verständigt, zunächst freiwillige Maßnahmen zur Reduzierung des Milchangebots den Vorrang zu geben. Dabei sollen Molkereien und Erzeuger, die sich daran beteiligen, mit staatlichen Bonuszahlungen unterstützt werden.
Sollte innerhalb der nächsten Monate auf diesem Weg aber keine nennenswerte Marktentlastung erreicht werden, plädieren die Länder für eine verpflichtende Regelung. Dann soll der Bund auf europäischer Ebene die Möglichkeiten für eine zeitlich befristete, entschädigungslose Mengenbegrenzung und die sich daraus ergebenden Sanktionsmöglichkeiten prüfen lassen und umsetzen. Eine Rückkehr zur Quotenregelung schließen die Minister aber ausdrücklich aus.
Sicherung der Liquidität über zweites Hilfspaket gefordert
Zur Sicherung der Liquidität fordern die Ressortchefs ein zweites, ausreichend ausgestattetes EU-Hilfspaket. Künftige Liquiditätshilfen sollten ihrer Auffassung nach jedoch mit dem Ziel einer Mengenreduzierung verbunden werden. Der Bund wird von den Ländern aufgefordert, weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Betriebe auf den Weg zu bringen. Dazu zählt die Bereitstellung eigener Haushaltsmittel für Liquiditätshilfen.
Der Bundeszuschuss für die landwirtschaftliche Unfallversicherung soll für die kommenden Jahre mindestens auf dem Niveau von 2016 verstetigt werden. Der Milchbeschluss wurde von grüner Seite als Erfolg gewertet.
"Wir brauchen solche Anreize zur Mengenanpassung. Denn der Milchmarkt läuft über, die Preise sind weiter im Sinkflug, und unsere Bauern stehen mit dem Rücken zur Wand", begrüßt beispielsweise der niedersächsische Minister Christian Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) die Entscheidung. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) räumte gegenüber Agra-Europe ein, dass er über einige der Vorschläge in Richtung einer Mengenregulierung nicht glücklich sei. Er werde die gestellten Prüfaufträge aber sorgfältig abarbeiten, versicherte der CSU-Politiker.
Neue Möglichkeiten zur Mengenplanung nicht genutzt
In ihrem Beschluss verweisen die Agrarminister auf die von der Kommission eingeräumten neuen Möglichkeiten zur Mengenplanung zwischen den Marktpartnern. Schmidt kündigte an, deren Umsetzung zügig voranzutreiben. Bereits in dieser Woche soll die geplante Novelle des Agrarmarktstrukturgesetzes im Bundeskabinett beschlossen werden. Die Länderressortchefs werfen der Milchbranche vor, ihrer gemeinsamen Verantwortung für ein marktkonformes Lieferverhalten bislang nicht gerecht zu werden.
Verbindliche Vereinbarungen zu Menge, Preis und Laufzeiten könnten die Position der Milcherzeuger im Markt stärken, ließen sich jedoch offenbar nicht durchsetzen. Vor diesem Hintergrund wird der Bund gebeten, sich für eine Anpassung der entsprechenden Rechtsvorschriften in der Gemeinsamen Marktordnung einzusetzen, um dies durchzusetzen.
Für unerlässlich hält die Agrarministerkonferenz ein zweites, ausreichend ausgestattetes EU-Hilfspaket, das aus dem Bundeshaushalt aufgestockt werden müsste. Der Forderung, die Gewährung von Liquiditätshilfen von der Reduzierung der Milchmenge abhängig zu machen, stimmte neben Aeikens auch sein sächsischer Amtskollege Schmidt nicht zu.
Das steht weiter im Hilfspaket für den Milchmarkt
Zu dem von der AMK vorgeschlagenen Hilfspaket zählen ferner
- eine zeitlich befristete Übernahme des Arbeitgeberanteils bei Sozialversicherungen,
- ein Erlass der Restschuld aus öffentlichen Darlehen, die in den neunziger Jahren für Investitionen in die Tierhaltung gewährt wurden,
- die Ausdehnung der steuerlichen Gewinnglättung von derzeit zwei auf vier Jahre sowie
- die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage.
- Der Bund wird aufgefordert, sich in Brüssel für spontane Herauskaufaktionen zur kurzfristigen Entlastung des Milchmarkts,
- die Verwendung von EU-Lebensmitteln für Nahrungsmittelhilfen in Krisenregionen sowie
- neue Instrumente wie Versicherungslösungen zur Stabilisierung landwirtschaftlicher Einkommen einzusetzen.
- Schließlich halten die Minister eine Entlastung der Betriebe bei den Sozialabgaben und im steuerlichen Bereich für geboten und treten für eine unbefristete Verlängerung und Verschärfung des Verkaufsverbots für Lebensmittel unter Einstandspreis ein.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.