Wie geht es weiter im Milchmarkt? Kann eine nächste Krise verhindert werden? Die Agrarministerkonferenz (AMK) konnte sich jedenfalls nicht darüber verständigen, ob es gesetzliche Vorgaben für die Modernisierung der Lieferbeziehungen zwischen Erzeugern und Molkereien geben soll. Die für einen Beschluss erforderliche Einstimmigkeit der Länder wurde nicht erreicht.
Neue EU-rechtliche Möglichkeiten nutzen
In einer Protokollerklärung sprachen sich allerdings 13 Länder dafür aus, dass Deutschland die neu geschaffenen EU-rechtlichen Möglichkeiten des geänderten Artikels 148 der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) nutzen sollte.
Außerdem sollten Vorgaben für die Vertragsgestaltung gemacht werden, wenn die Wirtschaftsbeteiligten weiterhin keine hinreichenden Aktivitäten zeigen.
Bündelungsmenge maßvoll anheben
Die Länder haben sich außerdem dafür ausgesprochen, dass die nach EU-Recht maximal zulässige Bündelungsmenge für anerkannte Erzeugerorganisationen und deren Vereinigungen von derzeit 3,5 % der gesamten in der EU erzeugten Milchmenge maßvoll anzuheben.
Begrüßt werden die Brüsseler Vorschläge zur Beschränkung der Marktmacht des Lebensmittelhandels. Es müsse jedoch gewährleistet werden, dass ein Verbot von unfairen Handelspraktiken auch dem Milchsektor zugutekomme.
Mehr zum Milchmarkt und mögliche Absicherungen erfahren Sie im 18-seitigen Titelthema in der Mai-Ausgabe der agrarheute.
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