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Milchmarkt, GVO-Anbau

Agrarministerkonferenz: Das sind die Top-Themen

am Montag, 11.04.2016 - 14:15 (Jetzt kommentieren)

Am 14. und 15. April 2016 kommen die Minister der Agrarressorts des Bundes und der Länder zur Frühjahrs-AMK in Göhren-Lebbin zusammen. Der Milchmarkt steht dabei im Fokus, es geht aber auch um die Regeln beim GVO-Anbau.

Realistische Lösungen zur Bewältigung der gegenwärtigen Marktkrise bei der Milch erwartet Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus von der Agrarministerkonferenz (AMK), die unter seinem Vorsitz in dieser Woche in Göhren-Lebbin stattfindet. Der SPD-Politiker sieht ein Bekenntnis der Ressortchefs zu einem nationalen Maßnahmenpaket als ein wichtiges Signal an die Landwirte, "dass die Politik sie nicht alleine lässt". Daneben nannte er gegenüber Agra-Europe als Ziel der Konferenz, Perspektiven für die Zeit nach der Krise auf dem Milchmarkt zu entwickeln.

Eine entscheidende Rolle misst Backhaus dabei freiwilligen Vereinbarungen zwischen den Marktpartnern über Menge und Preise der abgelieferten Milch bei. Um den dafür notwendigen Handlungsspielraum für die Akteure zu erhöhen, hält er Änderungen im Vertrags- und Lieferrecht für unerlässlich und schlägt Anpassungen im EU-Recht vor.

Keine neue Mengensteuerung auf dem Tisch

Wenig zielführend sind nach Auffassung des AMK-Vorsitzenden neuerliche Diskussionen über Modelle einer Mengensteuerung auf dem Milchmarkt, wie sie zuletzt auf der Herbst-AMK in Fulda geführt wurden. Die Aussagen der Europäischen Kommission zu diesen Modellen wertet Backhaus als ernüchternd.

Zudem müsse man zur Kenntnis nehmen, dass für keines der vorgeschlagenen Konzepte eine Mehrheit auf EU-Ebene in Sicht sei. Wie bereits im vergangenen Herbst in Fulda rechnet der Minister auch bei der Frühjahrskonferenz mit Demonstrationen von Landwirten. Seiner Einschätzung nach, hat jedoch keine der beteiligten Gruppierungen eine Interesse daran, "dass da irgendetwas aus dem Ruder läuft".

Vorgaben für Vertragsbeziehungen bei Milch anpassen

Backhaus will erreichen, dass in den Regelungen der Gemeinsamen Marktordnung über Vertragsbeziehungen im Bereich Milch

  • die bestehenden Ausnahmeregelungen für Genossenschaften entfallen und
  • die Vorgaben für die freie Verhandelbarkeit von Verträgen über Rohmilchlieferungen gestrichen werden.

Der Minister betonte die Notwendigkeit, die vertraglichen Beziehungen zwischen Milcherzeugern und Molkereien um konkrete Mengen-, Qualitäts- und Preisangaben zu ergänzen. Auf diese Weise würden Mengenabstimmungen zwischen den Marktpartnern ermöglicht. Backhaus begründete die nach seiner Auffassung notwendigen Rechtsänderungen nicht zuletzt mit der herausgehobenen Position der Molkereigenossenschaften.

GVO-Anbau: Zwei-Phasen-Modell im Gespräch

Die AMK wird sich auch mit einem Kompromiss zur nationalen Umsetzung der Brüsseler Opt-out-Richtlinie für den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) befassen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium und eine Gruppe von Ländern haben sich weitgehend auf folgende Regeln verständigt:

  • Danach soll der Bundesregierung für die sogenannte Phase 1 im Rahmen des Verfahrens die Möglichkeit eingeräumt werden, bei der EU-Kommission die Herausnahme des Bundesgebiets aus dem Anbau für eine zur Zulassung beantragte gv-Pflanze zu verlangen. Voraussetzung soll sein, dass eine Mehrheit der Länder dies wünscht. Offen geblieben ist allerdings, ob der Bund ein entsprechendes Aufforderungsschreiben an die Kommission versenden "soll" oder versenden "kann".
  • Für die Phase 2 sieht der Kompromiss die Vorlage einer Rechtsverordnung durch den Bund für ein bundesweites Anbauverbot vor, wenn die Länder rechtlich und fachlich tragfähige Lösungen für ein bundesweites Verbot liefern. Auch hierbei ist allerdings noch offen, ob der Bund die Verordnung vorlegen "soll" oder vorlegen "kann". Kommt keine Rechtsverordnung zustande, soll jedes Land für sein Hoheitsgebiet eigene Anbauverbote aussprechen können.

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