In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz bleiben die grün-schwarze beziehungsweise die Ampelkoalition auch nach den Landtagswahlen vom 14. März im Amt. Die Parteien haben sich auf Koalitionsverträge für die neue Regierungszeit festgelegt. Auch die künftigen Landwirtschaftsminister stehen – zumindest inoffiziell – fest.
In Baden-Württemberg bleibt der bisherige Agrarminister Peter Hauk (CDU) voraussichtlich im Amt. In Mainz behält die FDP das Landwirtschaftsministerium. Ministerin für Wirtschaft und Landwirtschaft wird die FDP-Spitzenkandidation Daniela Schmitt. Die Zuständigkeit für konventionelle und für ökologische Landwirtschaft bleibt aufgeteilt: Den Ökolandbau vertritt weiterhin das Umweltressort, dessen Leitung die grüne Anne Spiegel übernehmen soll, während Schmitt nur für den konventionellen Bereich verantwortlich sein wird.
40 Prozent Ökolandbau sind in Baden-Württemberg das Ziel
In Baden-Württemberg soll der Landtag am kommenden Mittwoch, 12. Mai, Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) im Amt bestätigen. Laut Koalitionsvertrag soll der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Land bis 2030 um 40 % bis 50 % reduziert werden. Die Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes sollen zu einem „Integrierten Pflanzenschutz plus“ weiterentwickelt und im Rahmen der Öko-Regelungen gefördert werden.
Den Anteil des Ökolandbaus will Grün-Schwarz bis 2030 auf 30 % bis 40 % ausweiten. Die notwendigen Fördermittel dazu sollen im Landeshaushalt bereitgestellt werden. Um eine flächendeckende Landwirtschaft zu erhalten und zu stärken, will die Koalition insbesondere die Versiegelung landwirtschaftlicher Flächen vermindern. Produktionsintegrierte Kompensationen sollen im Rahmen des naturschutzrechtlichen Ausgleichs verstärkt genutzt und der forstrechtliche Realausgleich flexibilisiert werden.
Außenklimaställe sollen leichter genehmigt werden
Ausdrücklich bekennen sich Grüne und CDU in Stuttgart zu einer zügigen Umsetzung der Maßnahmen aus dem Borchert-Konzept, „einschließlich der dort vorgeschlagenen Finanzierungsmöglichkeiten“. Die Koalition will sich dafür einsetzen, dass Außenklimaställe künftig einfacher genehmigt werden können.
Neue gentechnische Verfahren sollen mit Blick auf ihre „Chancen, Risiken und ökologischen sowie sozioökonomischen Folgen“ umfassend auf wissenschaftlicher Grundlage bewertet werden. Bei neuen gentechnischen Verfahren müsse am strengen Zulassungsverfahren und am europäisch verankerten Vorsorgeprinzip festgehalten werden.
Bekenntnis zur Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete

In Rheinland-Pfalz wird die rot-grün-gelbe Koalition unter Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) ihre Regierungsarbeit fortsetzen. Im Koalitionsvertrag wird betont, dass sowohl biologisch als auch konventionell arbeitende landwirtschaftliche Betriebe in Rheinland-Pfalz eine wirtschaftliche Zukunftsperspektive haben müssten. Dazu solle künftig auch mit einem Landesprogramm zur investiven Planungssicherheit für die Betriebe beigetragen werden.
Für benachteiligte Gebiete ist laut dem Vertrag eine Ausgleichszulage vorgesehen, mit der zur Resilienzstärkung der bäuerlichen, tierhaltenden Betriebe beigetragen werden soll. Der Ökoaktionsplan des Landes soll ausgebaut werden, um 2030 einen Ökoflächenanteil von 25 % zu erreichen.
Mit Blick auf die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wird im Vertrag betont, dass die Mittel der Ersten Säule sowohl an gemeinwohlorientierten Kriterien anknüpfen als auch die gesellschaftlichen Leistungen der Landwirte im Sinne einer ausreichenden Einkommensstützung honorieren sollten.
Entnahmeentgelt für Grundwasser
Handlungsbedarf sehen die Mainzer Koalitionäre bei der Ausweisung nitratbelasteter Gebiete. Die Ausweisung sei bis Ende dieses Jahres zu optimieren, etwa durch die Berücksichtigung der Verwertung organischer Dünger über Ortsgrenzen hinweg und durch den Ausbau des Messstellennetzes.
Hinsichtlich des geplanten Insektenschutzpaketes des Bundes will die künftige Mainzer Landesregierung prüfen, ob und in welchem Umfang von Länderöffnungsklauseln Gebrauch zu machen ist, um partnerschaftliche Modelle zwischen Landwirtschaft und Naturschutz zu protegieren. Ziel sei es, den Vertragsnaturschutz weiter auszubauen.
Darüber hinaus soll ein Konzept für eine nachhaltige Nutzung von Oberflächen- und Grundwasser für landwirtschaftliche Beregnungszwecke erarbeitet werden. Für die landwirtschaftliche Grundwassernutzung ist ein Wasserentnahmeentgelt geplant.
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