Der Vorstand des Bioland-Anbauverbandes Bayern hat jetzt in einem Offenen Brief alle Bioland-Mitglieder im Freistaat aufgefordert, für das Volksbegehren zu unterschreiben.
Das Volksbegehren sei eine Initiative "für den Artenschutz - und nicht gegen die Landwirtschaft".
Allerdings belässt es der Bioland-Vorstand nicht dabei, für die angestrebte Änderung des Landesnaturschutzgesetzes zu werben, sondern er greift in dem Schreiben den Bayerischen Bauernverband (BBV), der sich gegen das Volksbegehren positioniert, heftig an.
Bioland-Vorstände kündigen Austritt an
Bioland wirft dem BBV Falschbehauptungen und "Stimmungsmache" vor. Dadurch entstehe unnötig Zwietracht unter den Landwirten.
Falsch ist laut Bioland etwa der Vorwurf, mit der Initiative werde eine "Öko-Quote" angestrebt, oder dass die Zahlungen aus dem KULAP eingeschränkt würden.
Um ihren Protest gegen die Argumentation des BBV zu dokumentieren, wollen drei weitere, namentlich nicht genannte Bioland-Vorstände aus dem Bayerischen Bauernverband austreten.
BBV: Dialog statt Kontroverse
Der Bayerische Bauernverband bedauerte in einer Stellungnahme auf den Offenen Brief, dass der geschäftsführende Bioland Landesvorstand Bayern eine öffentliche Kontroverse befeuere, statt den Dialog mit dem Bauernverband und anderen landwirtschaftlichen Organisationen zu suchen.
Der Brief sei an Bioland-Mitglieder verschickt und an Pressevertreter weitergeben worden, der Bauernverband jedoch sei weder kontaktiert noch informiert worden.
Tragfähigen Weg für nachhaltige Landwirtschaft aufzeigen
Der BBV wies darauf hin, auch die Initiatoren und Unterstützer des Volksbegehrens hätten inzwischen eingeräumt, dass die Konzeption des Gesetzesentwurfs, der Gegenstand des Volksbegehrens ist, inhaltliche Schwächen beinhalte und Landwirte vor große Probleme zu stellen drohe.
Die Aufgabe für die Landwirtschaft in Bayern besteht nach Auffassung des BBV im Moment darin, einen tragfähigen Weg für eine nachhaltige und bäuerliche Landwirtschaft in Bayern aufzuzeigen. Und das gehe nur miteinander, nicht gegeneinander.
Mindestes 20 Prozent Ökolandbau ins Gesetz
Das Volksbegehren "Artenvielfalt & Naturschönheit" zielt auf eine Verschärfung des Landesnaturschutzgesetzes ab. Konkret wird gefordert, dass bis 2025 mindestens 20 % und bis 2030 mindestens 30 % der landwirtschaftlichen Flächen im Freistaat ökologisch bewirtschaftet werden. Staatliche Flächen sollen bereits ab 2020 nach den Grundsätzen des Ökolandbaus beackert werden.
Ferner wollen die Initiatoren ein Umwandlungsverbot von Dauergrünland und Dauergrünlandflächen erreichen. Auf Antrag soll es aufgrund betriebswirtschaftlicher Gründe Ausnahmen bei einem entsprechenden Ausgleich geben. Folglich müsste „Ersatz-Dauergrünland“ geschaffen werden.
Darüber hinaus drängen die Initiatoren darauf, einen Biotopverbund im Freistaat zu schaffen, der bis 2023 mindestens 10 % Offenland und bis 2027 mindestens 13 % Offenland der Landesfläche umfasst.
Außerdem enthält der mit dem Volksbegehren geforderte Gesetzesvorschlag ein Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden in gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteilen und in gesetzlich geschützten Biotopen außerhalb von intensiv genutzten land- und fischereiwirtschaftlichen Flächen.
1 Million Unterschriften fast erreicht
Nach Angaben der Organisatoren des Volksbegehrens, das sind Grüne, ödp und Landesbund Vogelschutz LBV, haben bis Donnerstagabend etwa 700.000 Menschen den Antrag auf Zulassung des Begehrens unterschrieben. Rund 1 Million Unterschriften sind notwendig.
Wenn diese Hürde genommen ist, ist nach Landesrecht in der nächsten Stufe ein Volksentscheid herbeizuführen, bei dem alle Stimmberechtigten mit „ja“ oder „nein“ über den Gesetzentwurf abstimmen können, es sei denn, der Landtag hat den Gesetzesantrag zuvor übernommen.*
Das Volksbegehren Artenvielfalt ist am 31. Januar gestartet; noch bis zum 13. Februar sind Eintragungen in den Gemeinden möglich.
*Anmerkung: In einer früheren Version dieses Artikels hatte es geheißen, für eine Zustimmung im Volksentscheid bedürfe es einer Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wobei aber zudem die Zustimmung von mindestens einem Viertel der Stimmberechtigten erforderlich sei. Das Quorum gilt aber nur bei verfassungsändernden Anträgen. Diesen Fehler, der auf einer Agenturmeldung beruhte, bitten wir zu entschuldigen. Tatsächlich genügt eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.