Der vom Bundeslandwirtschaftsministerium mit einer Gruppe von Ländern ausgehandelte Kompromiss zur nationalen Umsetzung der Brüsseler Opt-out-Richtlinie für ein Verbot des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) wird zur Grundlage für eine gesetzliche Regelung. Die Agrarministerkonferenz (AMK) hat in Göhren-Lebbin das Eckpunktepapier der Arbeitsgruppe gebilligt und den Bund aufgefordert, dessen Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode vorzunehmen. Bundesminister Christian Schmidt (CSU) sprach anschließend von einem Durchbruch. Die Länder teilten seinen Ansatz, dass ein angestrebtes bundesweites Anbauverbot nicht ohne ihre Mitwirkung zustande komme.
Gemäß dem Vorschlag der Arbeitsgruppe soll der Bundesregierung für die sogenannte Phase 1 im Rahmen des Opt-out-Verfahrens die Möglichkeit eingeräumt werden, bei der Europäischen Kommission die Herausnahme des Bundesgebiets aus dem Anbau für eine zur Zulassung beantragte gentechnisch veränderte Pflanze zu verlangen, wenn eine Mehrheit der Länder dies wünscht.
Für die Phase 2 sieht der Kompromiss die Vorlage einer Rechtsverordnung durch den Bund für ein bundesweites Anbauverbot vor, wenn die Länder rechtlich und fachlich tragfähige Lösungen für ein bundesweites Verbot liefern.
Minister besorgt über Cross Compliance-Verschärfungen
Besorgt über die Verschärfungen der Sanktionen bei wiederholten, geringfügigen Cross Compliance-Verstößen haben sich die Landwirtschaftsminister der Bundesländer geäußert. Entgegen den aktuellen Verlautbarungen von EU-Agrarkommissar Phil Hogan handele es sich dabei nicht um ein spezifisches nationales Problem, sondern um eines, das sich aus der Umsetzung des bestehenden EU-Rechts ergebe, heißt es in einem Beschluss der AMK.
Die Länder erwarten von Minister Schmidt, dass er das Thema im Agrarrat vorbringt, sollten die Kommissionsdienststellen weiterhin an einer harten Auslegung bei der Umsetzung des Frühwarnsystems festhalten. Dann muss den Ländern zufolge eine Änderung des Basisrechts erwogen werden.
Agrarminister wollen bundeseinheitliches Tierwohllabel
Auch für die Entwicklung eines einheitlichen Tierwohllabels in Deutschland sprachen sich die Minister der Länder aus. Ein solches Zeichen soll Bestandteil einer "Qualitäts- und Branchenoffensive Landwirtschaft" sein, die der Bund ab dem nächsten Jahr mit einem Sonderrahmenplan unterstützen soll, heißt es in einem Beschluss. Weitere Elemente einer solchen Offensive sind demzufolge
- die Unterstützung der Gründung und Weiterentwicklung handlungsfähiger bundesweiter Branchenorganisationen durch den Bund,
- ein "Forschungs- und Innovationsprogramm Tierwohl", um noch offene Fragen der Tierwohlforschung und bereits begonnenen Forschungsvorhaben unter einem Dach zu vereinen,
- eine deutliche Ausweitung des jährlichen Forschungsbudgets im Ökolandbau sowie
- ein langfristig angelegtes Bundesprogramms "Ressourceneffizienz, Klimaschutz und Biodiversität" in der landwirtschaftlichen Produktion.
Ziel müsse es sein, die Marktpräsenz von Lebensmitteln tierischer Herkunft über Vielfalt und besondere Qualitäten weiter zu verbessern, um höhere Erlöse der Landwirte zu ermöglichen, erklärte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.
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