Am Donnerstag (7.9.) wird der Bundestag erstmals über den Agrarhaushalt 2024 beraten. Was die Regierung den Abgeordneten auf den Tisch gelegt hat, ist für den Bereich der Landwirtschaft eine Frechheit.
Dass für die Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) im kommenden Jahr rund 26 Prozent weniger Fördermittel zur Verfügung stehen sollen, ist für sich genommen schon ein Hammer.
Fairerweise darf man aber nicht vergessen, dass einige Bundesländer in den vergangenen Jahren die ihnen vom Bund zur Verfügung gestellten GAK-Mittel in erheblichem Umfang nicht abgerufen haben. Kürzungen waren daher zu erwarten.
Koalition bricht ihre Versprechen mehrfach
Das ändert aber nichts daran, dass die Koalition mit diesem Haushaltsentwurf gegenüber der Landwirtschaft Wortbruch begehen wird, und das mehrfach.
Zum einen versprach die Ampel im Koalitionsvertrag, dass sie die Mittel für die GAK „jährlich dynamisch erhöhen“ wird. Stattdessen sollen 293 Millionen Euro gestrichen werden.
Der zweite Wortbruch: Im Koalitionsvertrag heißt es, „der Sonderrahmenplan ‚Ländliche Entwicklung‘ wird aufgestockt und ausgebaut“. Was passiert in Wirklichkeit? Der Sonderrahmenplan wird ersatzlos gestrichen. Das sind 160 Millionen Euro weniger, die für die Dorfentwicklung und die Infrastruktur im ländlichen Raum zur Verfügung stehen werden.
Der Ausgleich für den Insektenschutz wackelt
Drittens kündigt die Bundesregierung den politischen Kompromiss auf, der das Insektenschutzgesetz 2021 erst möglich gemacht hatte. Angesichts anhaltender Bauernproteste war im Insektenschutzpaket vereinbart worden, dass die Landwirte für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel in bestimmten Schutzgebieten einen teilweisen finanziellen Ausgleich erhalten sollen.
Der „Erschwernisausgleich Pflanzenschutz (EPS)“ beträgt 382 Euro pro Hektar produktiv genutzter Ackerflächen und 1.527 Euro pro Hektar produktiv genutzter Dauerkulturen. Im laufenden Jahr sollen die Mittel erstmals in größerem Umfang ausgezahlt werden.
Nach Angaben des Deutschen Bauernverbandes (DBV) schätzen Bund und Länder den Bedarf für 2023 auf insgesamt 42,5 Millionen Euro für rund 100.000 Hektar betroffene Flächen. Die Anträge können im laufenden Jahr aus dem Sonderrahmenplan „Ökolandbau und biologisch Vielfalt“ bewilligt werden. Für 2024 will die Bundesregierung aber auch diesen Sonderrahmenplan abschaffen.
Ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums versicherte auf Nachfrage der Redaktion agrarheute, der Fortbestand des Erschwernisausgleichs Pflanzenschutz sei durch die Aufhebung des Sonderrahmenplans nicht gefährdet. Die Frage, ob aus den verbleibenden Mitteln alle Anträge der Landwirte auf den Erschwernisausgleich finanziert werden können, ließ der Ressortsprecher unbeantwortet. Die Länder würden darüber entscheiden, für welche Maßnahmen die in der allgemeinen GAK zur Verfügung gestellten Mittel eingesetzt würden, so die Pressestelle des Agrarministeriums ausweichend.
So verspielt die Politik das Vertrauen der Landwirte
Um es nochmal deutlich zusammenzufassen: Erst vor zwei Jahren wurde den Landwirten ein Ausgleich für neue Auflagen im Pflanzenschutz zugesagt, um das Aktionsprogramm Insektenschutz durchzusetzen. Doch schon mit dem Sparhaushalt 2024 werden die Mittel dafür in Frage gestellt. Was hingegen bleibt, sind die Auflagen für den Pflanzenschutz und die damit verbundenen Ertrags- und Einkommenseinbußen.
Die Haushaltsverhandlungen drohen damit zu einem Lehrstück dafür zu werden, wie Politik das Vertrauen der Landwirte verspielt.
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