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Agrarmarktstrukturgesetz

Andienungspflicht vor dem Aus: Das plant die Politik

am Mittwoch, 11.05.2016 - 15:45 (Jetzt kommentieren)

Um die Marktposition der Milcherzeuger zu stärken, planen Agrarpolitiker scheinbar, die Andienungspflicht der Molkereien zu beenden. agrarheute hat nachgefragt.

Eigentlich sollte in dieser Woche abschließend über die Änderungen beim Agrarmarktstrukturgesetz im Bundestag beraten werden. Diese waren unter anderem nötig, um die rechtliche Grundlage für zeitlich befristete Mengenabsprachen auf dem Milchmarkt zu schaffen. Der EU-Agrarrat hatte die Absprachen durch Artikel 222 der Gemeinsamen Marktordnung ermöglicht.

Der Zeitplan könnte jetzt etwas durcheinander geraten. So verständigten sich die agrarpolitischen Sprecher von SPD, Wilhelm Priesmeier, und CDU, Franz-Josef Holzenkamp, darauf, die Andienungspflicht der Genossenschaftsmolkereien auf den Prüstand zu stellen und womöglich abzuschaffen. Diese wird in der Agrarmarktstruturverordnung geregelt.

Priesmeier: 'System muss aufgebrochen werden'

"Diese Vorgaben, vor allem im Bereich der Genossenschaftsmolkereien, müssen fallen. Es hat ja auch einen Grund, weshalb die Auszahlungspreise dort niedriger als im Vergleich zum Wettbewerb sind", sagt Wilhelm Priesmeier gegenüber agrarheute. Das System müsse grundsätzlich aufgebrochen werden, um mehr Wettbewerb im Markt zu schaffen und die Position der Erzeuger zu stärken, führt der SPD-Politiker weiter aus. "Verträge über vier Jahre - ohne eine Möglichkeit zur Änderung - machen keinen Sinn." Gerade in Regionen, in denen es im Molkereisektor mono- bzw. oligopolartige Strukturen gebe, bräuchten die Milcherzeuger neue Möglichkeiten für ihre Vertragsbeziehungen.

Bereits in der letzten Milchkrise 2008/09 habe Priesmeier ein Ende der Andienungspflicht gefordert, fand jedoch damals kein Gehör. Das scheint heute anders zu sein. "Wir sind auf einem guten Weg. Auf der Ebene der [Agrar-]Sprecher und der Berichterstatter wird jetzt darüber gesprochen", sagt Priesmeier.

Bis zur nächsten Ausschusssitzung sollen Formulierungsvorschläge vorgelegt werden, die dann mit weiteren Änderungsvorschlägen in das Gesetz gegossen werden. Nach den - jetzt verschobenen - zweiten und dritten Lesungen soll die Beschlussfassung dann dem Bundesrat vorgelegt werden. Aufgrund der Dringlichkeit des Themas rechnet der SPD-Politiker beim Prozeß eventuell mit einer Fristverkürzung.

DBV: Andienungspflicht steht Abnahmeverpflichtung gegenüber

"Es ist zu beachten, dass der Andienungspflicht der Milcherzeuger die Verpflichtung der Annahme durch die Molkereien gegenübersteht. Stellt man dementsprechend die Andienungspflicht in Frage, steht gleichzeitig auch die Abnahmeverpflichtung der Molkereien, und somit das Andienungsrecht der Milcherzeuger, zur Disposition", merkt Ludwig Börger,  DBV-Referatsleiter Milch, zu dem Thema an.

Zur Vollablieferungspflicht gebe es laut Börger keine gesetzlichen Vorgaben. Vielmehr entscheiden die Mitglieder selbst über die Ausgestaltung der für sie maßgeblichen Lieferbeziehung in Satzung und Milchlieferordnung. "Ein gesetzlicher Handlungsbedarf besteht daher nicht", findet Börger. Diskussionen und Mehrheitsentscheidungen in den Molkereien führten bislang regelmäßig zum Ergebnis, dass an der Andienungs- und Abnahmepflicht festgehalten werde. "Den Interessen von Landwirten, die flexibler agieren wollen, sollte auch heute über eine modernere Ausgestaltung der Satzungen und Milchlieferordnungen sowie einer differenzierten Andienungspflicht Rechnung getragen werden", rät Börger.

Nach Sicht des DBV-Milchexperten müssen die künftigen Lieferbeziehungen Absicherungsmöglichkeiten der Preise für die Milchbauern beinhalten. Die Lieferbeziehungen sollten außerdem stärker als bisher von einer gemeinsamen Mengenplanung und Mengenabstimmung zwischen Erzeugern und Molkereien geprägt sein.

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