+++ Update von 11.20 Uhr: Änderungen des AMG wurden beschlossen +++
Für Landwirte bedeutet das folgende Änderungen:
Künftig soll auch ein Tierhalter, der keine Antibiotika angewendet hat, dies der Behörde aktiv anzeigen. Die Einführung dieser "obligatorischen Nullmeldung" soll verhindern, dass Tierhalter absichtlich den Einsatz von Antibiotika nicht melden oder die Meldung einfach vergessen.
Unterlassene Meldungen einer Antibiotikaanwendung bewirken, dass die bundesweiten Kennzahlen zu niedrig berechnet werden. "Dies kann dazu führen, dass ein Tierhalter, der seine betrieblichen Antibiotikaanwendungen ordnungsgemäß gemeldet hat, einen Maßnahmenplan zur Verbesserung der betrieblichen Situation erarbeiten und diesen in seinem Betrieb umsetzen muss, weil er die Kennzahl 2 überschritten hat. Wenn jedoch bundesweit alle Beteiligten korrekt gemeldet hätten, wäre die Kennzahl 2 höher ausgefallen und der betreffende Tierhalter wäre unter Kennzahl 2 geblieben", heißt es in der Vorlage. Dieser Schieflage wolle man entgegenwirken.
Zudem will die Bundesregierung die Tierhalter entlasten durch die Möglichkeit, die Versicherung über die Einhaltung der tierärztlichen Behandlungsanweisung elektronisch abzugeben anstatt wie bisher umständlich in Schriftform.
Bei QS ist die Nullmeldung bereits Pflicht. Demnach ist die obligatorische Nullmeldung für die allermeisten Tierhalter in Deutschland ohnehin schon geläufig: 95 Prozent des Schweine-und Geflügelfleischs aus deutscher Produktion stammt aus QS-zertifizierten Betrieben. Bei Rindfleisch liegt der Anteil bei 85 Prozent.
Kombipräparate nicht separat anrechnen
Angepasst werden soll auch die Berechnung bei der Verwendung von kombinierten Arzneimitteln: Beim Einsatz von antibiotischen Tierarzneimittel aus Kombinationen von verschiedenen Stoffen wird bislang jeder Wirkstoff eines eingesetzten Tierarzneimittels einzeln gezählt. Das soll nun angepasst werden, denn diese Berechnung erhöht rein rechnerisch die Therapiehäufigkeit je Betrieb.
Außerdem soll künftig soll neben der Aufführung der Behandlungstage auch das Anwendungs- oder Abgabedatum eines Arzneimittels angegeben werden. "Die Genauigkeit der Berechnung der betrieblichen Therapiehäufigkeit wird so verbessert", heißt es in der Beschlussvorlage für die 17. AMG-Novelle. Und zuletzt soll die 17. AMG-Novelle die Auswertung der Daten des Antibiotikaminimierungskonzept durch das Bundesinstitut für Risikobewertung ermöglichen. Diese Daten sollen, in pseudonymisierter Form, dabei helfen, die Entwicklung des Umfangs und des Spektrums der Antibiotikaanwendung bei Masttieren auch ab 2018 zu verfolgen.
Die AMG-Novelle soll am 28. Januar 2022 in Kraft treten.
Das AMG
Das deutsche Arzneimittelgesetz (AMG) regelt den Verkehr mit Arzneimitteln für den Human- als auch für den Tierbereich. Darunter fallen die Zulassung von Arzneimitteln, aber auch die Sicherung und Kontrolle der Abgabe. Das jetzige AMG stammt aus dem Jahr 1976 und wurde seitdem bereits 16 Mal novelliert.
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