Durch gezielte Vorschriften für Arbeitgeber in der Fleischwirtschaft sollen die Arbeitsbedingungen in der Branche verbessert werden. Hierzu zählen ein Verbot des Beauftragens betriebsfremden Personals mit Kerntätigkeiten wie Schlachten, Zerlegen und Verarbeiten sowie Verbote von Werkverträgen und Leiharbeit ab 2021. Verpflichtet werden sollen die Arbeitgeber zur Einführung einer elektronischen Arbeitszeiterfassung und zur Umsetzung bestimmter Anforderungen in Gemeinschaftsunterkünften. Zudem ist eine Mindestquote für Arbeitsschutzkontrollen vorgesehen.
Heil: "Die Ausbeutung ist eine Schande für unser Land."
In der Plenardebatte nahm Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) insbesondere die überlangen Arbeitszeiten, eine schlechte Unterbringung und fehlenden Infektionsschutz in die Kritik. Heil kündigte ein "Aufräumen" in der Branche an. Die "Ausbeutung ist eine Schande für unser Land", so der Arbeitsminister.
Zwar träten die mangelhaften Zustände nur in einem Teil der Fleischbetriebe, dafür aber in erheblichem Ausmaß auf.
Heil äußerte, dass Lobbyisten derzeit Anstrengungen unternähmen, die geplanten Regelungen abzumildern.
Opposition fordert mehr Bußgelder und Kontrollen
Ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit bewertete die AfD als überzogen. Stattdessen sei eine Obergrenze von 15 Prozent für betriebsfremdes Personal vorzuziehen.
Vor Einschränkungen für das Handwerk und den Mittelstand durch das Verbot von Zeitarbeit warnte auch die FDP.
Das nach dem Gesetzentwurf drohende Bußgeld von maximal 30.000 Euro stufte Amira Mohamed Ali, Fraktionsvorsitzende der Linken, als zu lasch ein. Bei den geplanten Kontrollvorschriften gebe es noch Verbesserungsbedarf. Insbesondere, dass pro Jahr nur fünf Prozent der Fleischbetriebe verpflichtend kontrolliert werden sollen, empfand Mohamed Ali als nicht ausreichend.
Klarere Mindeststandards und eine genau definierte Verantwortlichkeit der Kontrollbehörden forderte Friedrich Ostendorff, agrarpolitischer Sprecher der Grünen. Er kritisierte außerdem, dass Bundeslandeswirtschaftsministerin Julia Klöckner bisher keinen Plan zur Regionalisierung von Schlachthöfen vorgestellt hat, obwohl sich Bundeskanzlerin Angela Merkel dafür aussprach.
Straubinger unterstützt keine "Verbotskultur" in der Fleischbranche

Dass die Verantwortlichen "mit heißem Herzen" an den Gesetzentwurf herangehen könnten, dabei aber auch "sachliche, richtige Schlüsse" ziehen müssten, betonte der CSU-Politiker Max Straubinger. Nur in einzelnen seien Mängel bei den Arbeitsbedingungen festgestellt worden, insgesamt gebe es in Deutschland aber 1.300 Betriebe. Außerdem könne das Coronavirus in jedem Betrieb auftreten, das Arbeitsrecht habe damit nichts zu tun.
Die Fleischbranche müsse außerdem in der Lage sein, flexibel auf Arbeitsspitzen, die nicht nur in der Grillsaison, sondern auch an Weihnachten und Ostern aufträten, zu reagieren. In Nürnberg wechselten beispielsweise viele Arbeitnehmer je nach Saison zwischen Fleischwirtschaft und Lebkuchenproduktion. Wenigstens in der Fleischverarbeitung sollten Werkverträge und Leiharbeit bestehen bleiben.
Ein Handwerksbetrieb definiere sich darüber hinaus nicht durch eine Mitarbeiterzahl von mehr als 49 Personen. Daher solle im Gesetzentwurf die Definition "Handwerk" überarbeitet werden.
Arbeitsschutzkontrollgesetz richtet sich an Branche, nicht an Verbraucher
Katja Mast, stellvertretende Fraktionsvorsitzender der SPD, betonte gegenüber der dpa, dass es sich beim Gesetzentwurf nicht um einen "Feldzug gegen die Wurst" handele. Vielmehr soll ein Geschäftsmodell, das Ausbeutung ermögliche, unterbunden werden. Das Coronavirus habe die Folgen des Geschäftsmodells aufzeigt.
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