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Naturschutz

Artenvielfalt: Deutschland wegen FFH-Gebieten angezählt

am Donnerstag, 13.02.2020 - 09:17 (Jetzt kommentieren)

Laut EU-Kommission sei Deutschland bei der Umsetzung der FFH-Gebiete in Verzögerung. Nun muss Deutschland bis April dazu Stellung nehmen.

Naturschutzgebiet-NRW

Wird die Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie die zweite Düngeverordnung? Angeblich soll Deutschland auch hier wie bei der Umsetzung der Nitratrichtlinie in Verzug sein.

Die Europäische Kommission hat Deutschland „nachdrücklich“ aufgefordert, den Verpflichtungen aus FFH-Richtlinie ordnungsgemäß nachzukommen. Wie die Brüsseler Behörde gestern mitteilte, wurde dazu der zweite Schritt des seit einigen Jahren laufenden Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet.

Deutschland muss nun eine begründete Stellungnahme nachreichen. Die Regierung hat jetzt zwei Monate Zeit, um auf die Brüsseler Vorwürfe zu reagieren. Kommt die Bundesregierung der Aufforderung nicht binnen dieser Frist nach, kann die Kommission den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verweisen.

Frist teilweise schon über zehn Jahre abgelaufen

Der Richtlinie zufolge müssen die Mitgliedstaaten besondere Schutzgebiete mit spezifischen Erhaltungszielen und entsprechenden Maßnahmen ausweisen, um einen günstigen Erhaltungszustand der vorhandenen Arten und Lebensräume zu gewährleisten oder diesen wiederherzustellen.

Laut der EU-Kommission ist die Frist für die Umsetzung solcher Maßnahmen für die betreffenden Gebiete in Deutschland in einigen Fällen bereits vor „mehr als zehn Jahren“ abgelaufen. Daher habe man der Bundesrepublik 2015 ein Aufforderungsschreiben und 2019 nach langwierigen Gesprächen mit Berlin ein ergänzendes Aufforderungsschreiben zukommen lassen.

Laut Brüssel fehlen detaillierte Erhaltungsziele

Dennoch ist nach Auffassung der Brüsseler Behörde bei allen 4.606 Natura-2000-Gebieten, in sämtlichen Bundesländern und auf Bundesebene eine fortbestehende Praxis zu beobachten, das „keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele“ festgelegt würden.

Moniert wird, dass dies erhebliche Auswirkungen auf die Qualität und Wirksamkeit der Erhaltungsmaßnahmen gemäß der FFH-Richtlinie habe. Die Kommission kritisiert zudem die Bundesregierung, weil diese es versäumt habe, dafür zu sorgen, dass die Behörden in sechs Bundesländern Managementpläne aktiv und systematisch an die Öffentlichkeit weiterleiteten.

Mit Material von AgE
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