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Folgen des Ukraine-Kriegs

Aussaat 2023: Agrarminister wollen neue GAP-Regeln weiter verschieben

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am Dienstag, 14.06.2022 - 13:14 (Jetzt kommentieren)

In der gestrigen (13.06.) Sitzung des Agrarrats drängten mehrere EU-Landwirtschaftsminister auf weitere Ausnahmen für Stilllegungs- und Fruchtfolgeregeln, um die globale Ernährungssicherheit zu verbessern. Auf die finale Arbeit am Gesetzentwurf zur Pflanzenschutzmittelreduktion versuchten die Minister, noch Einfluss zu nehmen.

Im Mittelpunkt des EU-Agrarministertreffens standen erneut die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die globale Ernährungssicherheit. Die Agrarminister berieten über den Export von in der Ukraine gelagertem Getreide, der sowohl für die internationale Versorgung als auch für die Schaffung von Lagerkapazitäten für die neue ukrainische Ernte erforderlich ist. Im Hinblick auf die Versorgungslage innerhalb der EU betonten die Agrarminister, dass die Union bei den meisten landwirtschaftlichen Rohstoffen autark sei.

Verschlechtert werde die globale Versorgungslage außerdem von der Witterung in einigen Mitgliedsstaaten, beispielsweise Kroatien. Deshalb will EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski sich bei der Kommission dafür einsetzen, dass die Regeln zur Fruchtfolge und zur Stilllegung von Flächen weiter ausgesetzt werden. Damit bekräftige er die Forderung vieler Landwirtschaftsminister in der EU. Sechszehn Delegationen riefen die Kommission dazu auf, die Ausnahmeregelungen, die GLÖZ 7 (Fruchtwechsel) und GLÖZ 8 (Flächenstilllegung) betreffen, für die Dauer der Kampagne 2023 zu verlängern.

Noch keine Stilllegung über das nächste Jahr hinaus

Die Regelungen würden für Betriebe gelten, die mindestens 10 Hektar Ackerland bewirtschaften. Während die Ausnahme für die Stilllegung von vier Prozent der Flächen momentan nur für die Aussaat in diesem Jahr gilt, gibt es für den ab 2023 vorgeschrieben Fruchtwechsel noch keine Aussetzung. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte sich dafür ausgesprochen, dass Landwirte noch im nächsten Jahr Weizen auf Weizen anbauen können.

Darüber hinaus stellte Wojciechowski auf Nachfrage klar, dass er die Forderung des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj nach einem Ausschluss Russlands aus der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen FAO teile. Er begründete dies mit den Hafenblockaden, den absichtlichen Angriffen auf ukrainische Landwirte und dem organisierten Diebstahl von Getreide durch Russland.

Zu pauschales Gesetz zur Pflanzenschutzmittelreduktion befürchtet

Am 22. Juni wird die EU-Kommission voraussichtlich einen Gesetzentwurf zur Pflanzenschutzmittelreduktion vorlegen. In der gestrigen Agrarratssitzung warnten mehrere Landwirtschaftsminister vor einer unzureichenden Berücksichtigung der Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten.

Auf Initiative Estlands wurde eine gemeinsame Erklärung abgeben. Dieser schlossen sich neun weitere Länder, darunter Polen, Österreich und Rumänien, an. In der Erklärung wurde festgehalten, dass vor allem die Klima- und Anbaubedingungen bei der Verringerung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes hinreichend berücksichtigt werden müssten. Außerdem sprachen sich die Mitgliedstaaten für „wirkungsvolle“ Indikatoren zur Erfassung der Fortschritte aus.

Die Zielvorgaben sollen für die Länder dagegen individuell ausgestaltet werden, was in der Erklärung kritisiert wurde. Zugleich wurde aber klargestellt, dass man hinter den Zielen der Farm-to-Fork-Strategie stehe. Diese sieht als Ziel unter anderem eine Reduzierung des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel bis 2030 um 50 Prozent vor.

Deutschland befürwortete den individuelleren Ansatz. Nachdrücklich wurde die Notwendigkeit unterstrichen, den Pflanzenschutzmittelaufwand zu verringern.

Kein Fortschritt bei Produktionsstandards ausländischer Produkte

Nicht weitergekommen sind die Agrarminister bei der möglichen Angleichung von ausländischen Produktionsstandards an die Standards der EU. Durch sogenannte Spiegelklauseln beziehungsweise reziproke Handelsstandards sollen ausländische Erzeugnisse den europäischen Standards unterworfen werden. Hierzu wurden keine Schlussfolgerungen vorgelegt.

Nur über den Kommissionsbericht zum Thema von Anfang des Monats wurde beraten. Dieser war unter anderem zu dem Ergebnis gekommen, dass Spiegelklauseln zu Produktionsstandards unter Umständen mit den Regularien der Welthandelsorganisation (WTO) kompatibel sein können. Unter den Ministern fand der Bericht Zustimmung.

Mit Material von AgE

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