Nach Ansicht von Baerbock habe Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) für Nordrhein-Westfalen nicht nur eine Blockadepolitik betrieben, sondern vor kurzem sogar einen einschneidenden Rückschritt beschlossen.
In Bayern werde laut Baerbock an der 10-H Windkraft-Verhinderungsregel festgehalten, die den Ausbau der Windenergie behindere. Nach der 10-H-Regelung müssen Windräder mindestens um das Zehnfache ihrer Höhe von der nächsten Wohnbebauung entfernt sein.
Auf Bundesebene habe Union sich jahrelang quergestellt
Dass der Windkraftausbau in Deutschland sich immer noch weit hinter dem notwendigen Maß befinde, liege auch daran, dass „die Union diesen jahrelang behindert hat“, so die Grünen-Politikerin. CDU/CSU hätten es vehement abgelehnt, die Ausschreibungsmengen für die Windkraft zu erhöhen.
Laschet habe in Nordrhein-Westfalen einen einschneidenden Rückschritt verursacht, weil er einen Mindestabstand von 1000 Metern festgelegt habe. „Die sehr harten Mindestabstände werden den Windkraftausbau in Nordrhein-Westfalen ausbremsen“, befürchtet Baerbock.
Diese Kritik hat die dortige Bauministerin Ina Scharrenbach zurückgewiesen. So folge Nordrhein-Westfalen nach Niedersachsen und Brandenburg beim Windkraftausbau im Bundesländervergleich an dritter Stelle. Außerdem handele es sich um das am dichtesten besiedelte Bundesland. „Die Landesregierung hat daher einen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Bevölkerung, der Natur und dem weiteren Ausbau der Windenergie geschaffen“, erläutert Scharrenbach. Darüber hinaus stünde es der Bürgerschaft und den Kommunen offen, in den Außenbereichen mehr Windräder zu bauen.
Energieverbände: Ausbau geht voran, reicht aber nicht aus
Für das erste Halbjahr 2021 stellten die Energieverbände einen deutlichen Zuwachs von Windrädern an Land fest. Das sei für die Klimaziele der Bundesregierung aber nicht ausreichend.
Die grüne Kanzlerkandidatin bekräftigte das Vorhaben ihrer Partei, den Ausbau an Land deutlich zu beschleunigen. So müssten für die Windräder bundesweit zwei Prozent der Flächen zur Verfügung stehen. Dabei solle jedes Bundesland seinen Beitrag leisten. „Gleichzeitig ist unabdingbar, Planungen und Genehmigungen durch vereinfachte Verfahren und mehr Personal zu beschleunigen“, teilt Baerbock mit. Weiterhin müsse der Konflikt zwischen Windenergie und Artenschutz entschärft werden. Das solle durch einheitliche Bewertungsmaßstäbe, klare Vorrang- beziehungsweise Eignungsgebiete für Wind sowie Ausschlussgebiete und gezielte Artenschutzprogramme erreicht werden.
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