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Düngeverordnung

Auch in Bayern: Bauern klagen gegen rote Gebiete

Richter mit Gesetzestext
am Freitag, 06.03.2020 - 09:19 (1 Kommentar)

Nachdem bereits im November aus Niedersachsen eine Klage gegen die Ausweisung roter Gebiete angekündigt wurde, zieht nun auch Bayern nach.

Wie der Bayerische Bauernverband (BBV) diese Woche bekanntgab, klagt ein Landwirt im Rahmen eines Widerspruchs- und Verwaltungsstreitverfahrens gegen die neu ausgewiesenen roten Gebiete. Dort seien seit 2019 zusätzliche Auflagen einzuhalten. Der BBV, der laut eigenen Angaben als Verband in diesem Falle nicht klagen könne unterstützt das Verfahren. Bauernpräsident Walter Heidl sagte wörtlich: „Wir unterstützen die Klage eines Landwirts gegen die Allgemeinverfügung. Ich bin überzeugt, wir werden auch die Unterstützung von weiteren Klagen prüfen.“

Laut BBV sei im Klageverfahren bereits ein Teilerfolg erzielt worden: Die Landesanstalt für Landwirtschaft habe dem Landwirt zugesichert, Kontrollen und Sanktionen zur Durchsetzung der entsprechenden Auflagen vorerst auszusetzen.

Landvolk Niedersachsen hat ebenfalls Klage angedroht

Bereits im Dezember 2019 hatte das Landvolk Niedersachsen angekündigt, gegen die Landesdüngeverordnung Klage erheben zu wollen, sobald diese in Kraft trete. Die Verordnung regelt die Ausweisung roter Gebiete in Niedersachsen. Bereits Anfang 2019 hätten sich die betroffenen Kreisverbände laut Landvolk zu einer Klagegemeinschaft zusammengeschlossen. Neben einem Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte das Landvolk angekündigt, auch Feststellungsklagen einzelner betroffener Landwirte unterstützen zu wollen.

BBV bekräftigt Kritik an Düngeverordnung

BBV-Präsident Heidl bekräftigte unterdessen seine Kritik an den aktuellen Reformplänen für die Düngeverordnung in einem Video. Er forderte dazu auf, die für den 3. April geplante Bundesratsbefassung zu verschieben, damit zumindest noch die Stellungnahmen aus der öffentlichen Anhörung berücksichtigt werde könnten. Letztere läuft noch bis zum 2. April.

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