Um Engpässe zu vermeiden, hat der bayerische Landwirtschaftsminister Helmut Brunner (CSU) jetzt für betroffene landwirtschaftliche Betriebe Ausnahmeregelungen beim Greening ermöglicht: Landwirte dürfen ab sofort brach liegende Flächen oder Feldränder, die als Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) beantragt wurden,
- beweiden lassen oder
- zur Futtergewinnung verwenden.
Gleiches gilt für die sogenannten GLÖZ-Flächen (Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand).
Futter-Weitergabe erlaubt
Zulässig ist auch eine Weitergabe des Futters im Rahmen der Nachbarschaftshilfe an Dritte. Wenn für die betreffenden Flächen zusätzlich Agrarumweltmaßnahmen beantragt wurden, muss die Futternutzung vorab mit dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) abgestimmt werden.
Hier gilt die Ausnahmeregelung
- Rottal-Inn,
- Ansbach,
- Cham,
- Freyung-Grafenau,
- Regen,
- Neustadt a. d. Aisch / Bad Windsheim,
- Weißenburg-Gunzenhausen,
- Landshut,
- Straubing-Bogen,
- Dingolfing-Landau,
- Kelheim, Passau,
- Weilheim-Schongau
- Würzburg
- Ansbach.
Im Einzelfall können auch in anderen Landkreisen die zuständigen Ämter Ausnahmen genehmigen. Voraussetzung ist hier ein schriftlicher Antrag des Landwirts.
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