Ab dem 30. Juli und damit rechtzeitig zu Beginn der Feldjagden auf Schwarzwild dürfen die bayerischen Jägerinnen und Jäger wieder ihre halbautomatischen Waffen für die Jagd verwenden. Das hat Landwirtschaftsminister Helmut Brunner in München mitgeteilt. Brunner hatte dafür eine landeseigene Regelung auf den Weg gebracht, um eine noch bis mindestens Herbst bestehende Regelungslücke im Bundesjagdgesetz zu überbrücken und Rechtssicherheit zu schaffen.
Neuerwerb von Langwaffen erst nach Bundesregelung möglich
Mit der Sonderregelung reagiert der Freistaat auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2016, das völlig überraschend die bisherige Verwaltungspraxis zum Umgang mit halbautomatischen Langwaffen bei der Jagd in Frage gestellt hatte. Seither konnten Jägerinnen und Jäger die betroffenen Waffen nicht verwenden.
Sobald die bayerische Regelung am 30. Juli in Kraft ist, dürfen im Freistaat bis zu einer bundesrechtlichen Lösung halbautomatische Langwaffen verwendet werden, die mit bis zu drei Patronen geladen sind. Allerdings gilt diese Regelung nur für Langwaffen, die bereits im Eigentum des Jägers sind, ein Neuerwerb ist erst nach einer Bundesregelung möglich. Aktuelle Informationen gibt es im Wildtierportal Bayern unter www.wildtierportal.bayern.de.
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