Das sieht ein Maßnahmenkatalog vor, den die Regierung aus CSU und Freien Wählern auf der Kabinettssitzung am 17. Juli beschlossen hat. Die Koalition will diesen im Landesplanungsgesetz verankern. Ausdrücklich setzt sie dabei auf „gemeinschaftliche Lösungen und Überzeugung statt Verbote“.
Konkret soll eine Zielgröße für die erstmalige planerische Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich für Siedlungs- und Verkehrszwecke kommen. Die 2018 eingeführte Lockerung beim Anbindegebot wird zurückgenommen.
Leerstehende Gebäude und Grundstücke erfassen
Gemeinden haben laut Maßnahmenkatalog zukünftig die Pflicht, den Bedarf neuer Baugebiete nach einheitlichen Kriterien darzulegen und die entstehenden Folgekosten darzustellen. Zusätzlich ist ein „Leerstandsmanagement“ vorgesehen, um leerstehende Gebäude und unbebaute Grundstücke innerhalb von Dörfern und Städten zu erfassen.
Die tatsächliche Versiegelung von Grund und Boden soll ebenfalls erfasst werden, da der Flächenverbrauch durch Asphaltierung anders ins Gewicht falle als etwa durch Randstreifen bei Böschungen.
"Flächensparmanager" sollen beraten
Die Regierung des Freistaates will „Flächensparmanager“ einsetzen, die koordinierend und beratend tätig sein sollen. Zudem sind Regionalkonferenzen und andere regelmäßige Veranstaltungen vorgesehen, um Entscheidungsträger und die breite Öffentlichkeit zu sensibilisieren.
Bund Naturschutz fordert Obergrenze
Dem Bund Naturschutz (BN) in Bayern gehen die Maßnahmen nicht weit genug. „Der Schutz von Heimatlandschaften und der Stopp des ungezügelten Flächenfraßes darf nicht im Schneckentempo vorangehen“, erklärte der BN-Landesvorsitzende Richard Mergner. Die geplante Zielgröße verhindere „keine einzige neue Straße und keinen Supermarkt auf der grünen Wiese“.
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