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Waffenrecht

Bayern: Sonderregelung für halbautomatische Waffen

am Mittwoch, 13.07.2016 - 11:15 (Jetzt kommentieren)

Schon ab August soll es bayerischen Jägerinnen und Jägern wieder möglich sein, ihre halbautomatischen Waffen zu verwenden. Minister Helmut Brunner hat sich für eine Sonderregelung entschieden.

Mit einer landeseigenen Regelung will der Freistaat dafür sorgen, dass die bayerischen Jägerinnen und Jäger schon ab August wieder ihre halbautomatischen Waffen für die Jagd verwenden dürfen. Das hat Forstminister Helmut Brunner entschieden. Die bayerische Verordnung soll laut Brunner eine Regelungslücke im Bundesjagdgesetz überbrücken, die der Bund frühestens im Herbst beseitigen kann. 

Eile geboten: Rechtssicherheit nötig

Es sei Eile geboten, um den Jägerinnen und Jägern die nötige Rechtssicherheit zu verschaffen. Sobald die bayerische Regelung in Kraft ist, dürfen bis zu einer bundesrechtlichen Lösung im Freistaat halbautomatische Langwaffen verwendet werden, die mit bis zu drei Patronen geladen sind.

Allerdings gilt diese Regelung nur für Langwaffen, die bereits im Eigentum des Jägers sind. Ein Neuerwerb ist erst nach einer Bundesregelung möglich.

Voraussichtlich Anfang August in Kraft

Mit der Sonderregelung reagiert der Freistaat auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2016, das völlig überraschend die bisherige Verwaltungspraxis zum Umgang mit halbautomatischen Langwaffen bei der Jagd in Frage gestellt hatte. Seither war unklar, ob Jägerinnen und Jäger die betroffenen Waffen weiterhin verwenden dürfen.

Die Regelung kann voraussichtlich Anfang August in Kraft treten. Aktuelle Informationen werden im Wildtierportal Bayern unter www.wildtierportal.bayern.de veröffentlicht.

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