Wie der bayerische Finanzminister Albert Füracker heute (31.1.) nach der Kabinettssitzung der Landesregierung in München in einer Pressekonferenz bekannt gab, wird der Freistaat die Frist zur Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärung verlängern. Die Bürger und Unternehmen in Bayern sollen bis 30. April 2023 Zeit erhalten, die für alle Immobilieneigentümer verpflichtende Erklärung abzugeben.
Aus anderen Bundesländern ist bislang keine Verlängerung der Frist bekannt geworden. Damit endet die Abgabefrist für Eigentümer außerhalb Bayerns mit dem heutigen Tag.
In Bayern haben bisher 70 Prozent ihre Feststellungserklärung abgegeben
Laut Füracker haben in Bayern bisher etwa 4,3 Millionen Eigentümer oder etwa 70 Prozent der Eigentümer ihre Feststellungserklärung zur Grundsteuer abgegeben. Das sei eine auch bei anderen Steuerarten übliche Abgabequote, sagte Füracker. Um ein ordnungsgemäßes Besteuerungsverfahren zu gewährleisten, habe sich Bayern entschlossen, die Frist nochmals um drei Monate zu verlängern.
Damit komme die Landesregierung auch einer Forderung der Steuerberater nach. Der Minister wies darauf hin, dass die neu zu berechnende Grundsteuer erst ab 2025 fällig werde. Von daher sei genug Zeit für eine Verlängerung.
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