Nach dem Beschluss der Mindestlohnkommission ist ein gesetzlicher Mindestlohn von 9,19 Euro brutto je Arbeitsstunde mit Wirkung zum 1. Januar 2019 vorgesehen, ab 2020 soll er 9,35 Euro brutto je Arbeitsstunde betragen. Gegenüber dem jetzigen Niveau von 8,84 Euro steigt der Mindestlohn in 2019 um 4 Prozent an.
Lohnkosten für Landwirte steigen
Kritisch zu den Empfehlungen der Mindestlohnkommission hat sich der Bayerische Bauernverband (BBV) geäußert. Gerade Landwirte, die Saisonarbeitskräfte beschäftigten, müssten in den nächsten zwei Jahren mit deutlich höheren Lohnkosten rechnen, stellte der BBV fest. BBV-Präsident Walter Heidl kritisiert insbesondere die zweite Stufe der Mindestlohnerhöhung: „Damit wird das ursprünglich garantierte Prinzip der zweijährigen Anpassung gebrochen. Damit ist jede Planungssicherheit für die landwirtschaftlichen Betriebe passé.“
BBV befürchtet Wettbewerbsnachteile
Heidl erklärte, dass der Vorschlag einer zweistufigen Erhöhung überraschend gekommen sei. Der BBV-Präsident äußerte die Befürchtung, dass zahlreiche Betriebe, insbesondere arbeitsintensive Sonderkulturbetriebe, von den immens steigenden Lohnkosten betroffen sein würden und dadurch in ihrer Wettbewerbsfähigkeit und Existenz gefährdet sind. Im Gegensatz zu Wirtschaftsbereichen, die aufgrund der florierenden Situation erhebliche Gewinnzuwächse hätten verzeichnen können, stagnierten die Erzeugerpreise in der Landwirtschaft, gab Heidl zu bedenken.
BBV fordert Dreimonats-Regelung fortzuführen
Der Bauernpräsident zeigte sich skeptisch, dass die höheren Lohnkosten auf die Verbraucherpreise umgelegt werden können. Vielmehr sei zu befürchten, dass preiswertere ausländische Produkte die Preise am Obst- und Gemüsemarkt vorgeben würden.
Er forderte die Bundesregierung auf, beim Mindestlohn die besondere Situation der Land- und Forstwirtschaft zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang pochte der BBV-Präsident auch darauf, die 70-Tage- beziehungsweise Dreimonats-Regelung bei der kurzfristigen Beschäftigung fortzuführen. Nach derzeitiger Rechtslage läuft diese Ende 2018 aus. Künftig würden dann wieder die Grenzen von 50 Tagen beziehungsweise zwei Monaten gelten.
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