
Der Bayerische Bauernverband (BBV) und der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (VBEW) haben erneut eine Rahmenvereinbarung für die dingliche Sicherung von Wasser- und Abwasserleitungen unterzeichnet. Sie gibt den bayerischen Landwirten auf der einen Seite sowie den Ver- und Entsorgungsunternehmen der Wasserwirtschaft auf der anderen Seite Empfehlungen an die Hand, mit denen die Verlegung und grundbuchrechtliche Sicherung von Trinkwasser- und Abwasserleitungen auf landwirtschaftlichen Grundstücken vereinbart werden kann.
Das steht in der Vereinbarung:
- Die neue Rahmenvereinbarung regelt die Entschädigung der betroffenen Grundstückseigentümer und Bewirtschafter, wenn eine Leitung mit einer Eintragung im Grundbuch gesichert werden soll.
- Gibt gemeinsame Empfehlungen über den finanziellen Ausgleich bei Behinderungen und bei Flur- und Aufwuchsschäden, die durch Bau- und Verlegearbeiten entstehen.
- Außerdem wurden Bestimmungen zur flächenschonenden Planung festgelegt.
Mit der Unterzeichnung haben die beiden Verbände die von 1997 bis 2015 geltenden bisherigen Regelungen überarbeitet und fortgeschrieben.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.