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+++ Aktualisiert: 14:00 Uhr +++

Bedingungen für die Einreise von Erntehelfern werden gelockert

Saisonarbeiter bei der Ernte von Radieschen
am Mittwoch, 10.06.2020 - 09:30 (Jetzt kommentieren)

Ausländische Saisonarbeitskräfte sollen ab kommender Woche leichter einreisen dürfen. Bestimmte Schutzvorkehrungen gelten aber weiter.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner

Das sieht ein Konzept vor, das Bundesagrarministerin Julia Klöckner heute im Kabinett vorgestellt hat.

Das Modell soll die weitere Beschäftigung dringend benötigter Erntehelfer in den nächsten Monaten absichern. Denn am kommenden Montag läuft die Sonderregelung aus, die die Einreise von bis zu 80 000 Saisonkräften per Flugzeug ermöglichte. Die Bundesregierung hatte bereits signalisiert, dass es eine Folgeregelung dafür geben soll.

Ab kommendem Dienstag (16. Juni) dürfen Saisonkräfte aus EU-Staaten auf dem Landweg und per Flugzeug „ohne die bisherigen Beschränkungen nach Deutschland einreisen“, heißt es in dem Konzeptpapier. Dies gilt auch für Kräfte aus den assoziierten Schengen-Staaten wie der Schweiz. Die Regelungen sollen bis zum Jahresende gelten.

Eckpunkte der Saisonarbeiter-Regelung

Erntehelfer im Spargel

Das sind die wichtigsten Punkte der Saisonarbeiter-Regelung, die ab dem 16. Juni 2020 gilt:

Erleichterte An- und Abreise

  • Die Einreise auf dem Luft- und Landweg ist möglich.
  • Für Einreisende aus Drittstaaten gelten die jeweils gültigen Einreisebestimmungen.

Infektionsschutz im Betrieb

  • In den Betrieben sind kleine, feste Teams zu bilden. Es gilt der Grundsatz: „Zusammen Wohnen – Zusammen Arbeiten“.
  • Beschäftigte aus der Umgebung sind in andere Teams einzuteilen als Beschäftigte, die auf dem Betrieb untergebracht sind.
  • Die Arbeitgeber stellen sicher, dass die Beschäftigten untereinander so wenig wie möglich in Kontakt kommen und die notwendigen Abstände eingehalten werden können.
  • Auch bei allen arbeitsbezogenen Kontakten sollen Sicherheitsabstände von mindestens 1,5 Meter eingehalten werden. In jedem Fall müssen diese Abstände zwischen den verschiedenen Teams vor Ort eingehalten werden.
  • Werden Bereiche in den Unterkünften von mehreren Teams gemeinsam genutzt, z.B. Sanitärräume, Küchen, soll geregelt werden, dass Kontakte der einzelnen Beschäftigtengruppen untereinander unterbleiben.
  • Im Falle einer Erkrankung ist das gesamte Team sofort zu isolieren. Erkrankte Mitarbeiter sind von den anderen getrennt unterzubringen. Die Erkrankung ist dem örtlichen Gesundheitsamt zu melden, wobei der Arbeitgeber die relevanten Informationen bereithält.
  • Weitere spezielle Infektionsschutzmaßnahmen bei Arbeit, Transport und Unterbringung der Saisonarbeitskräfte ergeben sich für die Betriebe aus der durch die Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) konkretisierten Arbeitsschutz-Regeln nach dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard (Informationen für Unternehmer).

Meldung und Kontrolle vor Ort

  • Der Arbeitgeber zeigt die Arbeitsaufnahme der Saisonarbeitskräfte vor Beginn bei der örtlichen Gesundheits- und Arbeitsschutzbehörde an.
  • Die Kontrollverantwortung liegt bei den örtlichen Behörden.

Erleichterte Rückverfolgbarkeit im Infektionsfall:

  • Durch die Vorgabe an die Betriebe, die Adressdaten und die Rück- bzw. Weiterreise der Saisonarbeitskraft sowie die Team- und Wohnbelegung zu erfassen, wird die Rückverfolgbarkeit erleichtert.
  • Im Infektionsfall legt der Arbeitgeber diese Liste dann dem örtlichen Gesundheitsamt vor.
  • Die Daten sind vier Wochen nach Abreise zu vernichten.

Geltungsdauer
Die Regelungen gelten vom 16. Juni bis einschließlich 31. Dezember 2020.

DBV begrüßt Möglichkeit zur Einreise auf dem Landweg

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, Saisonarbeitskräfte wieder auf dem Landweg einreisen zu lassen.

„Die bisherige Sonderregelung war sehr wichtig, um die Versorgungssicherheit der Bevölkerung mit hochwertigen, heimischen Lebensmitteln zu gewährleisten. Auch weiterhin stehen mit dem neuen Konzept Infektions- und Arbeitsschutzmaßnamen auf den Betrieben an erster Stelle. Hygiene- und Abstandsregeln sind weiterhin strikt einzuhalten", unterstrich Rukwied

Live-Pk der Bundeslandwirtschaftsministerin

Die Pressekonferenz Klöckners von heute, 10. Juni 2020, 12:30 Uhr, die agrarheute live übertragen hat, können Sie hier anschauen:

Kontingent wurde nicht ausgeschöpft

Die Bundesregierung hatte Anfang April wegen drohender Engpässe auf den Feldern die Einreise von insgesamt bis zu 80 000 Saisonkräften im April und Mai per Flugzeug erlaubt. Das Kontingent wurde aber nicht ausgeschöpft - bis 3. Juni kamen 38 967 Saisonkräfte. Damit verbunden sind Vorgaben zum Gesundheitsschutz wie Quarantäneregeln, Abstand, eine verringerte Belegung von Unterkünften und das Arbeiten in festen Gruppen.

Lesen Sie in unserem Top-Thema, was Sie beim Einsatz von Erntehelfern wissen müssen.

Mit Material von dpa
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