Diesem Wunsch mehrerer Länder ist die Europäische Kommission gefolgt und hat hierzu am vergangenen Freitag die offizielle Erlaubnis erteilt. Die Forderung nach einer längeren Antragsfrist für diese Abweichung vom GAP-Regelwerk war auf dem Agrarrat am 11. April in Luxemburg unter anderem von Polens Agrarminister erhoben worden, weil das Land Schwierigkeiten hat, das Antragsverfahren für die Einreichung der Beihilfe- und Zahlungsanträge für 2016 rechtzeitig bis zum 15. Mai abzuschließen.
Die Kommission werde die dazugehörige Durchführungsverordnung in den kommenden Tagen annehmen und veröffentlichen, hieß es im Mitarbeiterstab von Agrarkommissar Phil Hogan. Es liege vollständig in der Hand der Länder, ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollten. Deutschland werde diese Möglichkeit voraussichtlich nicht nutzen, hieß es in der Kommission.
Hogan selbst verwies auf die noch aus dem ersten Jahr der neuen Regelungen für die Direktzahlungen herrührenden Schwierigkeiten.
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