Die Regierung weist den Vorwurf der EU-Kommission, extensive Mäh- und Bergwiesen nicht ausreichend zu schützen, weiterhin zurück. Das geht aus ihrer Stellungnahme zu einem Mahnschreiben der EU-Kommission vom 30. Oktober 2020 hervor.
In dem blauen Brief aus Brüssel hatte die Kommission den Vorwurf erhoben, Deutschland missachte seine Pflicht zur Bewahrung von Mähwiesen in sogenannten Natura-2000-Gebieten sowohl im Flachland als auch in den Bergen.
Deutschland wurde eine Frist bis morgen, 30. Dezember 2020, gesetzt, sich zu den angeblichen Defiziten zu äußern. Das Bundesumweltministerium versicherte gegenüber agrarheute, zu der mit Gründen versehenen Stellungnahme der EU-Kommission fristgerecht Stellung zu nehmen. Zum Inhalt des Antwortschreibens wollte eine Sprecherin des Ressorts mit Verweis auf das laufende Verfahren keine Angaben machen.
Kommission verwendet teilweise falsche oder veraltete Daten
Wie aus dem der Redaktion vorliegenden 64 Seiten starken Entwurf für die Erwiderung jedoch hervorgeht, ist das Umweltministerium der Auffassung, dass extensive Mähwiesen im Flach- und im Bergland in ihrem Bestand nicht substanziell gefährdet sind. Basis ist eine Abfrage bei allen Bundesländern.
Die Bundesregierung weist der Kommission nach, das vermeintliche Flächendefizit aus teilweise falschen Daten abzuleiten. Zudem seien bei zahlreichen Gebieten korrigierte Flächenangaben nicht berücksichtigt worden. Bei weiteren Gebieten würden Aktualisierungen noch erfolgen. Nach Einschätzung der Bundesregierung geht es bei Mähwiesen des Flachlandes um eine Flächendiskrepanz von 1.946 Hektar und bei Bergwiesen um 243 Hektar, die teilweise tatsächlich verloren gegangen seien.
Kein strukturelles Versäumnis
Der Gesamtbestand der Mähwiesen aller Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) habe sich in Deutschland jedoch nicht gravierend verändert, so der Bund. Die Fläche der extensiven Mähwiesen habe im betrachteten Zeitraum sogar um 6 % zugenommen. Bei den Bergwiesen sei ein Rückgang von 1 % festzustellen.
Der Vorwurf der EU-Kommission, Deutschland habe es allgemein und strukturell versäumt, geeignete Maßnahmen zur Vermeidung einer Verschlechterung der beiden Lebensraumtypen in den dafür ausgewiesenen Gebieten zu treffen, wird von der Bundesregierung daher zurückgewiesen.
Sollte die EU-Kommission mit dem Antwortschreiben aus Berlin nicht zufrieden sein, steht ihr im Rahmen des förmlichen Vertragsverletzungsverfahrens als nächster Schritt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof frei.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.