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+++ Aktualisiert am 7.Oktober, 13: 40 Uhr +++

Bestellen von Lebensmitteln bei Amazon und Co. soll sicherer werden

Onlinehändel, Amazon
am Dienstag, 06.10.2020 - 15:00 (Jetzt kommentieren)

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett eine Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) beschlossen. Das Ziel: Den Onlinehandel mit Lebensmitteln besser kontrollieren. Künftig sollen Behörden beispielsweise unter Pseudonym Proben online bestellen dürfen.

Wie agrarheute aus Berliner Kreisen erfahren hat, geht es beim Gesetzesentwurf zur Änderung des LFGB vor allem darum, die Regulierung des Onlinehandels mit Lebens- und Futtermitteln an die heutigen Realität anzupassen. Die Neuregelung hätte weitreichende Folgen, weil andere Gesetze, etwa zur Überwachung von Arzneimitteln, sich auf Begriffe und Regeln des LFGB beziehen. Direkt im Gesetzbuch geregelt ist unter anderem auch der Handel mit Kosmetika. Drei wesentliche Änderungen sind geplant.

Anonyme Probenbestellung

Künftig sollen Behördenvertreter im Internet Proben unter einem Aliasnamen bestellen dürfen, ohne diesen Namen offenlegen zu müssen. Damit soll eine Gleichbehandlung bei der Lebensmittelkontrolle von stationärem und Internet-Handel erreicht werden.

Online-Marktplätze im Fokus

Online-Marktplätze wie Ebay oder Amazon Marketplace sollen die Behörden künftig über eine existierende Schnellwarnmeldung informieren können, wenn sie bemerken, dass dort unsichere Produkte angeboten werden. Der Plattformbetreiber wäre dann verpflichtet, das entsprechende Angebot zu löschen.

Rückverfolgbarkeit verbessern

Hersteller von Lebens- und Futtermitteln sollen künftig innerhalb von 24 Stunden Rückverfolgbarkeitsinformationen elektronisch an die zuständigen Behörden senden. Eine Ausnahme soll es lediglich für kleine Unternehmen geben und auch nur dann, wenn die zuständige Behörde darin eine unzumutbare Härte sieht.

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